Schneeräumen: Ist der Mieter oder Vermieter verpflichtet? Diese Strafen drohen
Autor: Jakob Halm, Lea Mitulla
Deutschland, Freitag, 26. Januar 2024
Schneeräumen ist keine besonders beliebte Aufgabe - aber wer ist eigentlich zuständig: Mieter oder Vermieter? Muss die Stadt auch den Gehweg freimachen? Und was ist, wenn ein Unfall passiert? Alles Wichtige rund um die Räum- und Streupflicht findest du hier.
Schnee ist schön anzusehen - kann einem aber auch das Leben schwer machen. Meldet der Wetterbericht Schneefall, bedeutet das für viele Mieter und Vermieter Stress am Morgen. Denn man muss sich nicht nur wärmer anziehen, sondern auch fürs Schneeräumen, Freischaufeln des Autos und Verzögerungen auf dem Arbeitsweg mehr Zeit einplanen. Denn wer seine Pflichten bei Winterdienst und Schneeschieben nicht erfüllt, dem drohen Probleme.
Grundsätzlich gilt, dass der Weg zur Haustür und auch zum Briefkasten oder den Mülltonnen geräumt werden muss. Und natürlich auch der Gehweg vor dem Haus. Aber ist nicht eigentlich die Gemeinde für öffentliche Wege zuständig? In den meisten Fällen kümmern sich die Kommunen nur um die Fahrbahnen. "Die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege übertragen sie auf die Anlieger – per Satzung", so Stiftung Warentest.
Schneeräumen: Mieter, Vermieter oder Gemeinde - wer ist verantwortlich?
Als "geräumt" gilt demnach ein Gehweg, wenn dieser dauerhaft und auf einer Breite von einem bis eineinhalb Metern schneefrei ist. Diese Regelung soll gewährleisten, dass "zwei Menschen aneinander vorbei passen", schreibt der Deutsche Mieterbund (DMB).
Aber bis wann muss man den Winterdienst durchführen? Auch dafür gibt es eindeutige Regelungen bei den Städten und Gemeinden. Meist heißt es: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. In diesen Zeiträumen müssen die Gehwege gefahrlos begehbar sein. Es reicht also nicht, um 7 Uhr erst mit dem Schneeschippen anzufangen. Je nach Gemeinde kann es sogar noch früher losgehen, ihr solltet euch daher genau über die Regeln an eurem Wohnort informieren. Wenn es tagsüber schneit, muss außerdem mehrmals am Tag geräumt werden. Spätestens eine Stunde, nachdem der Schneefall aufgehört hat, sollte der Gehweg wieder frei sein.
Bei Glätte sind die Regeln übrigens etwas strenger. "Wird es rutschig, muss man sofort zu Streumitteln greifen", erklärt die Versicherungskammer Bayern. Wird schon für die Nacht Glätte angekündigt, darf man auch nicht bis zum nächsten Morgen mit dem Streuen warten. Gemäß der Streupflicht muss bereits vorbeugend gestreut werden. Dabei ist nicht jedes Streugut erlaubt. Salz zum Beispiel ist in den meisten Kommunen verboten, weil es das Grundwasser verunreinigen kann und vielen Pflanzen und Tieren schadet. Der Bund Naturschutz rät stattdessen zu Sand, Kies oder Sägespänen.
Strengere Regeln bei Glätte und Streusalz - sonst drohen hohe Strafen
Nur in Ausnahmefällen ist Streusalz oder das Beimischen von Salz erlaubt, etwa bei Eisregen, Blitzeis oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen. "Diese Ausnahmen regelt jede Kommune individuell", mahnen die Experten der ARAG. Ihr solltet also auf jeden Fall einen Blick in die Gemeindesatzung werfen oder bei eurer Stadt nachfragen. Sonst droht euch ein Bußgeld, je nach Gemeinde kann das zwischen 500 und 10.000 Euro hoch sein. Wenn es nur vereinzelt glatte Stellen auf eurem Grundstück gibt, seid ihr aber nicht zum Streuen verpflichtet. Das hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2012 bestätigt. Erst bei "allgemeiner Glättebildung" muss aus Sicherheitsgründen gestreut werden.
Ein neuer Schneeschieber muss her? Bei Amazon gibt es eine große AuswahlGerade der Punkt, wer für den Winterdienst zuständig ist, birgt enormes Streitpotenzial. Damit der Dienst ordentlich verrichtet wird, sollten eindeutige Absprachen getroffen werden. Zudem gilt, dass jeder, der - etwa krankheits- oder berufsbedingt - nicht zum Räumen kommt, verpflichtet ist, Ersatz für sich zu suchen.