Pflicht zum Schneeräumen ignoriert? Strafen bis zu 50.000 Euro drohen
Autor: Jakob Halm, Lea Mitulla, Ellen Schneider
Deutschland, Freitag, 09. Januar 2026
In weiten Teilen Deutschlands liegt aktuell Schnee – damit gehen jedoch auch Pflichten einher. Wer diese ignoriert, muss unter Umständen saftige Bußgelder zahlen.
Der Schnee hat Deutschland fest im Griff. In Franken sorgt die Glätte für Chaos auf den Straßen und führte bereits zu mehreren Unfällen. Auch die Schule entfällt in einigen Landkreisen. Mit dem starken Schneefall gehen für viele Menschen in Deutschland auch Pflichten einher – etwa, die Gehewege von Schnee zu befreien. Wird diese Pflicht ignoriert, kann das teuer werden, zeigt ein Blick in den Bußgeldkatalog.
Grundsätzlich gilt, dass der Weg zur Haustür und auch zum Briefkasten oder den Mülltonnen geräumt werden muss. Und natürlich auch der Gehweg vor dem Haus. Aber ist nicht eigentlich die Gemeinde für öffentliche Wege zuständig? In den meisten Fällen kümmern sich die Kommunen nur um die Fahrbahnen. "Die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege übertragen sie auf die Anlieger – per Satzung", so Stiftung Warentest.
Schneeräumpflicht versäumt: Wo dann bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen
Wie dem Bußgeldkatalog 2026 zu entnehmen ist, variiert die Höhe der drohenden Bußgelder beim Versäumen dieser Pflicht je nach Bundesland. In den sozialen Medien betont die Huk Coburg zudem: "Wer nicht räumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch eine zivilrechtliche Haftung, wenn jemand zu Schaden kommt."
Wird die Schneeräumpflicht ignoriert, können in Baden-Württemberg beispielsweise circa 500 Euro Strafgebühr auf die Betroffenen zukommen – in Hamburg sogar bis zu 50.000 Euro. In Niedersachsen hingegen werde das Versäumnis gar nicht geahndet. Diese Strafen drohen laut dem Bußgeldkatalog:
- Wird nicht geahndet: Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen
- Bis zu 500 Euro: Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg
- Bis zu 511 Euro: Schleswig-Holstein
- Bis zu 1.300 Euro: Mecklenburg-Vorpommern
- Bis zu 2.500 Euro: Brandenburg
- Bis zu 50.000 Euro: Hamburg
- Kann mit Bußgeld geahndet werden: Hessen, Bayern, Berlin, Bremen
Schneeräumen: Mieter, Vermieter oder Gemeinde - wer ist verantwortlich?
Als "geräumt" gilt ein Gehweg, wenn dieser dauerhaft und auf einer Breite von einem bis eineinhalb Metern schneefrei ist. Diese Regelung soll gewährleisten, dass "zwei Menschen aneinander vorbei passen", schreibt der Deutsche Mieterbund (DMB).
Aber bis wann muss man den Winterdienst durchführen? Auch dafür gibt es eindeutige Regelungen bei den Städten und Gemeinden. Meist heißt es: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. In diesen Zeiträumen müssen die Gehwege gefahrlos begehbar sein. Es reicht also nicht, um 7 Uhr erst mit dem Schneeschippen anzufangen. Je nach Gemeinde kann es sogar noch früher losgehen, ihr solltet euch daher genau über die Regeln an eurem Wohnort informieren. Wenn es tagsüber schneit, muss außerdem mehrmals am Tag geräumt werden. Spätestens eine Stunde, nachdem der Schneefall aufgehört hat, sollte der Gehweg wieder frei sein.