Vorsorgevollmacht: Was du unbedingt dazu wissen solltest
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Montag, 24. Oktober 2022
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Betreuungsrecht fest geregelt. Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmst du selbst, wer im Ernstfall für dich entscheiden darf.
- Einsatz der Vorsorgevollmacht
- Inhalte der Vollmacht
- Voraussetzungen zum Verfassen und Vorlagen
- Fazit
Jede*r hat in Deutschland gesetzlich das Recht dazu, Hilfe zu bekommen, wenn er*sie eigene Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. Welche Rolle dabei die Vorsorgevollmacht spielt, erfährst du hier.
Wann wird eine Vorsorgevollmacht nötig?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Betreuungsrecht geregelt. Es greift dann, wenn du dich aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder teilweise nicht um deine Angelegenheiten kümmern kannst. In diesem Falle wird dir aufgrund des Betreuungsrechts auf eigenen Antrag oder von Amts wegen ein*e Betreuer*in zur Seite gestellt, die*der dich unterstützt.
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Auf Grundlage des Betreuungsrechts erhältst du als Betroffene*r den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge. Dabei wird dir das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung gewährt; denn nach § 1896 Absatz 1a darf kein*e Betreuer*in gegen den Willen der betroffenen Person bestellt werden. In Absatz 2 wird weiter ausgeführt, dass der*die betreuende Person immer nur für den Aufgabenkreis eingesetzt werden, in dem eine Unterstützung tatsächlich erforderlich ist.
Jeder*m von uns kann es infolge von hohem Alter, einer plötzlichen schweren Krankheit, einer Behinderung oder einem Unfall passieren, dass man nicht für sich selbst entscheiden kann. Möchtest du nicht, dass dir eine rechtliche Betreuung zur Seite gestellt wird, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für dich sein.
Wissenswertes rund um die Vollmacht
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Art Vertrag, in dem du eine andere Person bevollmächtigst. Dies bedeutet, dass diese wichtige Fragen für dich entscheiden kann, wenn du nicht dazu in der Lage dazu bist. Dies können beispielsweise rechtliche und finanzielle Angelegenheiten sein oder solche, die den eigenen Aufenthaltsort oder eine medizinische Behandlung betreffen. Doch nicht alle Bereiche können an eine*n Bevollmächtigte*n übertragen werden. Das Schreiben des Testaments, die Entscheidung zu einer Heirat oder zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (wie dem Umzug in ein geschlossenes Wohnheim) können beispielsweise nicht von dieser übernommen werden. In solchen besonderen Situationen entscheidet das Betreuungsgericht mit.
Über die Option einer Vorsorgevollmacht solltest du nur dann nachdenken, wenn du eine oder mehrere Personen hast, denen du uneingeschränkt vertraust. Bevor du das Formular ausfüllst, solltest du zudem in Ruhe und ausführlich mit dem ausgewählten Menschen sprechen. In einem solchen Gespräch kannst du ihm bereits deine Wünsche für den Ernstfall mitteilen, wie beispielsweise deine Ansichten bezüglich eines Pflegeheimes oder bestimmter medizinischer Behandlungen. Es ist möglich, die Verantwortung aufzuteilen. So kannst du beispielsweise einzelne Aufgabenbereiche auf mehrere Personen verteilen. Für jede Person wird eine eigene Vollmacht notwendig.