Eine Betreuung kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden.
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In einer Betreuungsverfügung legst du fest, wer dich im Ernstfall wie betreuen soll.
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Bei einer körperlichen oder psychischen Erkrankung kann es dazu kommen, dass du von einer Betreuungsperson unterstützt werden musst. Wir stellen wichtige Informationen rund um die Betreuungsverfügung für dich bereit.
Gründe für das Verfassen einer Betreuungsverfügung
Voraussetzungen für eine*n Betreuer*in
Vergleich zur Vorsorgevollmacht und Hinweise
Muster-Vorlage
Fazit
In Deutschland werden Personen, die eine körperliche oder psychische Erkrankung haben, durch das Betreuungsrecht geschützt und unterstützt. Möchtest du selbst entscheiden, wer dich im Fall einer notwendigen Betreuung unterstützen soll, kannst du dies in einer Betreuungsverfügung festlegen.
Die Betreuungsverfügung: Notwendigkeit und Einsatz
Natürlich hofft niemand, einmal in eine Lage zu geraten, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr oder nicht vollständig selbst regeln zu können. Doch es kann leider immer passieren, dass du beispielsweise von einer Krankheit überrascht wirst oder einen Unfall hast. In dem Falle kann es notwendig werden, dass du Unterstützung benötigst.
Mithilfe einer Betreuungsverfügung kannst du für den Fall deiner Hilfsbedürftigkeit vorsorgen. Außerdem kannst du festlegen, wer im Notfall deine Interessen als Betreuer*in vertreten soll. Ein*e Betreuer*in kannst du nur dann beanspruchen, wenn bei dir eine der in § 1896 Absatz 1 BGB genannten Krankheiten oder Behinderungen vorliegt. Dazu gehören psychische Krankheiten, aber auch geistige, seelische oder körperliche Behinderungen. Zusätzlich muss ein sogenanntes Fürsorgebedürfnis gegeben sein. Dies heißt, dass du aufgrund ebendieser Behinderung deine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht selbst erledigen kannst. Unter die genannten Angelegenheiten fallen beispielsweise Vermögens-, Renten- oder Wohnungsprobleme, Fragen zur Gesundheitsvorsorge und des Aufenthalts.
Bevor ein*r Betreuer*in eingesetzt wird, prüft zunächst das Betreuungsgericht, ob es Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste gibt, die dich in den praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen können. Ist dies der Fall, wird keine Betreuungsperson bereitgestellt. Wird jedoch ein*e Betreuer*in notwendig und du hast keine Betreuungsverfügung erstellt, könnte das Betreuungsgericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in festlegen. Im Zuge einer Verfügung kannst du jedoch die von dir gewünschte Person angeben. Diejenige Person, die du als Betreuer*in angegeben hast, wird vom Betreuungsgericht hinsichtlich ihrer Eignung geprüft. Es ist sinnvoll, wenn du der Person, die du als Betreuer*in angegeben hast, das Original deiner Verfügung gibst. So kann sie das Dokument im Notfall vorweisen. Möchtest du dies nicht, ist es empfehlenswert, es irgendwo aufzubewahren, wo es im Ernstfall gut gefunden werden kann.
Weitere Hinweise rund um die Betreuungsverfügung
Neben der Betreuungsverfügung wird im Zuge des Betreuungsrechts die Vorsorgevollmachtals Dokument relevant. In dieser legst du fest, welche Person in welchen Angelegenheiten oder Teilbereichen für dich bestimmen darf, wenn du es nicht mehr kannst. Die Vollmacht greift dann, wenn du keine rechtliche Betreuung haben willst oder keine brauchst. In der Regel wird immer sowohl die Vermögenssorge, als auch die Personensorge abgedeckt. Jede Person, die über 18 Jahre alt ist, kann hier von dir bevollmächtigt werden. Eine gesonderte Betreuungsverfügung ist nicht erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein.
Die Betreuungsverfügung ist in der Regel ein ergänzendes Dokument zu der Vorsorgevollmacht. Die Betreuungsverfügung deckt jedoch Regelungslücken der Vorsorgevollmacht ab. Muss für einzelne Entscheidungen ein*e Betreuer*in bestellt werden, sicherst du mithilfe dieser ab, dass kein*e rechtliche*r Betreuer*in bestellt wird. Außerdem könnte es der Fall sein, dass du keine Vorsorgevollmacht hast, aber eine Betreuungsverfügung. So wird zumindest geregelt, welche Person als Betreuer*in eingesetzt beziehungsweise welche nicht eingesetzt werden soll, wenn eine Betreuung notwendig wird. Überdies kannst du explizite Wünsche und Regelungen in die Verfügung aufnehmen. Zusammengefasst schreibst du fest, von wem, von wem nicht und wie du betreut werden möchtest.
Das Bundesministerium für Justiz hat ein PDF-Dokument bereitgestellt, welches du nur noch ausfüllen musst. Wichtig ist, dass du dir vor dem Ausfüllen alle wichtigen Informationen durchgelesen hast und dir ohne Druck Gedanken gemacht hast. Die Betreuungsverfügung legst du in der Regel deiner Vorsorgevollmacht bei, falls du eine hast. Die Betreuungsverfügung musst du schriftlich abfassen. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht darfst du die Verfügung auch noch dann unterschreiben, wenn du nicht mehr als voll geschäftsfähig eingeschätzt wirst. Selbstverständlich kannst du deine Betreuungsverfügung jederzeit und ohne Angabe eines Grundes widerrufen. Wichtig ist, dass du dann das alte Original und eventuelle Kopien beseitigst.
Es ist Fakt, dass sich der Anteil der älteren Bürger*innen stetig erhöht. Während heute bereits etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung älter als 60 Jahre ist, wird geschätzt, dass es 2030 ein Drittel sein wird. Dies könnte für dich bedeuten, dass auch du im letzten Abschnitt deines Lebens eventuell die Hilfe anderer benötigst. Vorsorglich ist es aus dem Grund sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung auszufüllen. Zuletzt bleibt es deine eigene Entscheidung, ob du dies tun möchtest oder nicht: Eine Verpflichtung gibt es nicht.