Aktuell wird in Deutschland darüber diskutiert, ob eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus sinnvoll wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es allerdings so, als würde sich das nicht durchsetzen können. Somit ist die Pflicht, sich gegen Masern impfen zu lassen, bisher die einzige derartige Vorschrift, die es hierzulande gibt. Seit dem 16.03.2022 ist allerdings eine Teil-Impfpflicht in Kraft getreten, die für den Pflegebereich gilt. Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, müssen nun nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft sind.
Können Pflichtimpfungen umgangen werden?
Die Änderung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und die darauffolgende Einführung der Impfpflicht für Masern im März 2020, betrifft alle Menschen, die nach 1970 geboren wurden und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sind. Sie sind dazu verpflichtet, eine Immunität gegen die Krankheit vorweisen zu können. Das kann entweder durch eine Impfbestätigung oder den Nachweis einer Immunisierung durch die Krankheit selbst erfolgen. Beides muss von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigt werden.
Umgangen werden kann diese Impfpflicht grundsätzlich nicht. Wenn keiner der geforderten Nachweise erbracht werden kann, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Das kann sowohl ein Tätigkeitsverbot als auch ein Betretungsverbot in den jeweiligen Einrichtungen nach sich ziehen. Bei nicht geimpften Kindern müssen Eltern mit Bußgeldern rechnen. Ein Ausschluss aus der Schule folgt wegen der Schulpflicht nicht. Auch Situationen, die zu einer Zwangsimpfung führen würden, bestehen nicht.
Allerdings gibt es auch Menschen, die von dieser Pflicht ausgenommen sind. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Disposition nicht geimpft werden können, haben die Möglichkeit, durch eine ärztliche Bestätigung von der Impfpflicht befreit zu werden.
Warum sind manche Impfungen so wichtig für Kinder?
Impfen kann durchaus für alle Altersgruppen sehr sinnvoll sein, aber vor allem Kinder können durch Impfungen gut geschützt werden. Ihr Schutz durch das körpereigene Immunsystem ist nämlich noch nicht so weit gestärkt, dass es sie vor den Folgen und Auswirkungen schlimmer Krankheiten bewahren kann.
Neben dem schützenden Effekt für das Kind selbst haben Impfungen auch eine positive Auswirkung auf den Schutz anderer Kinder. Eine Impfung kann sie nicht nur vor möglichen schweren Verläufen bewahren, sondern auch die Übertragung von Krankheiten verringert oder unterbinden. Dadurch können auch nicht geimpfte Kinder geschützt werden.
Es ist außerdem sinnvoll, wenn erwachsene Bezugspersonen geimpft sind, da auch sie Überträger*innen sein können. Einige Krankheiten, die für Erwachsene ungefährlich sind, können für Babys und Kinder tödliche Folgen haben. Durch eine Impfung der Eltern kann das Risiko für eine Übertragung verringert werden. Die Impfung ermöglicht dem Immunsystem, das Kind auf die gefährlichen Viren vorzubereiten.