Krankengeld: Deine Rechte im Krankheitsfall solltest du kennen

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Das Krankengeld beträgt durchschnittlich 70 Prozent.
Das Krankengeld beträgt durchschnittlich 70 Prozent.
CC0 / Pixabay / Parentingupstream

Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber gibt es Geld von der Krankenkasse. Damit verbunden sind viele Fragen. Gut informiert zu sein, ist wichtig, um möglichst reibungslos das Krankengeld zu bekommen.

  • Krankengeld bekommen nicht alle
  • Ab wann erhalte ich Krankengeld?
  • Die Regeln für den gelben Schein
  • Wie lange wird gezahlt?
  • 78 Wochen gibt es Krankengeld

Das steht fest: Du bist länger als sechs Wochen krank, dann gibt es kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Im Sozialstaat Deutschland springt dann Gott sei Dank die Krankenversicherung mit dem Krankengeld Krankengeld in die Bresche. Aber es gibt Einbußen. Wie viel? Darüber informieren wir.

Krankengeld bekommen nicht alle

Krankengeld wird gezahlt an gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I.

Studenten bekommen in der Regel kein Krankengeld - auch dann nicht, wenn er oder sie neben dem Studium versicherungsfrei jobbt.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gibt es kein Krankengeld. In diesen Fällen springen die Unfallkassen (öffentlicher Dienst) oder die Berufsgenossenschaft (Privatwirtschaft) zuständig.

Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse

Die meisten Arbeitnehmer (zu den Ausnahmen gibt es hier eine Information der AOK) haben Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber während der ersten sechs Krankheitswochen. Erst ab der siebten Woche springt die Kasse ein und zahlt Krankengeld.

Arbeit­geber müssen das Gehalt für arbeits­unfähige Arbeitnehmer auch dann nur sechs Wochen fortzahlen, wenn in dieser Zeit eine weitere Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeits­unfähigkeit führt. Das hat das Bundes­arbeits­gericht (BAG) im Fall einer Alten­pflegerin entschieden. (Urteil vom 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18).

Sobald der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, hat der oder die Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn ein krankes Kind zu betreuen ist.

Die Regeln für den gelben Schein

Die Krankmeldung durch den Arzt, oft "Attest" oder "gelber Schein" genannt, ist eigentlich die "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)", die ausgesprochen wichtig ist. Ohne sie läuft nichts. Und das ist exakt zu beachten:

  • Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du krank bist (ab dem ersten Tag). Sobald du mehr als drei Tage am Stück ausfällst, ist dem Arbeitgeber das ärztliche Attest vorzulegen. Dieses ist spätestens am vierten Tag einzureichen. Der Arbeitgeber kann das auch früher verlangen (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11).
  • Das AU-Bescheinigung ist bei der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen – dafür bist du selbst verantwortlich, der Arbeitgeber erledigt das nicht.
  • auch bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist dies sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch der Krankenkassen per Folge-Attest zu belegen.

Für gesetzlich Versicherte wird seit 2021 schrittweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Der behandelnde Arzt übermittelt dann das Attest digital an die Krankenkasse. Falls das digitale Format noch nicht funktioniert, bist du selbst für die Zusendung an die Krankenkasse verantwortlich.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem du krankgeschrieben bist. Es richtet sich nach der Höhe deines regelmäßigen Einkommens: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto (§ 47 Sozialgesetzbuch V). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Im Internet hält die Stiftung Warentest einen kostenlosen Krankengeld-Rechner bereit.

Das Krankengeld ist auf einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2022) begrenzt. Vom Krankengeld werden noch die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Abgaben zur Krankenversicherung sind nicht zu zahlen. Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie mit ihrem Krankengeld weniger Einkommen zur Verfügung haben.

In einigen Branchen wird das Krankengeld aufgestockt, etwa in der Chemie-Industrie, der Versicherungs­branche und im Bank­gewerbe. Im öffent­lichen Dienst bekommen kranke Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre beschäftigt sind, die Differenz zwischen Krankengeld und Netto­lohn vom Arbeit­geber dazu. Dies gilt bis zu einer Krank­heits­dauer von zehn Monaten. Erst bei längerer Erkrankung fällt dieser Zuschlag weg. Zieht sich eine Arbeitsunfähigkeit über Monate und musst du für Medikamente und Hilfsmittel selbst größere Beträge zahlen oder wegen der Krankheit die Wohnung umbauen, kann es finanziell eng werden. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses Risiko bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen.

78 Wochen gibt es Krankengeld

Versicherte erhalten Krankengeld wegen ein und derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen (19,5 Monate) innerhalb von je drei Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird also mitgezählt.

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Und: Dabei musst du auch nicht an einem Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt. Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit hinzukommt. 

Du erhältst nur dann durchgehend Krankengeld, wenn dein Arzt dich ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Das heißt: Du musst spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausläuft, wieder zum Arzt. Endet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an einem Freitag, reicht es, wenn die weitere Krankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.

Für Selbstständige gibt es kein Krankengeld, sie haben andere Möglichkeiten

Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Du hast andere Möglichkeiten, um dich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:

  • Du gibst eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab und zahlst einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet.
  • Du schließt einen Wahltarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
  • Alternativ kannst du eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Hast du dir auch schon einmal die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, auf der Straße gefundenes Geld einfach zu behalten? Die Antwort liest du hier. Übrigens ist es nicht verboten, Bargeld zu Hause zu horten - es birgt aber Risiken. Auch deshalb haben wird ungewöhnliche Geld-Verstecke gesammelt: So kannst du Bargeld zu Hause vor Dieben sichern.

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Gelebter Sozialstaat

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