Frist zwischen Tod und Beerdigung: Das musst du in den einzelnen Bundesländern beachten
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Dienstag, 02. Mai 2023
Nach dem Tod folgt die Beerdigung. Es gibt dafür Fristen, die zu beachten sind. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich sein und auch je nach Religion variieren.
- Welche Fristen musst du beachten?
- Welche Unterschiede gibt es in den Bundesländern?
- Welche Rolle spielt dabei die Religion der Verstorbenen?
- Bestattungsfristen bei nicht natürlichem Tod
Es ist unvermeidbar - der Tod ist das Ende des Lebens. Danach bleibt noch, die letzte Reise zu organisieren. Hier sind bestimmte Fristen einzuhalten, die auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können. Auch die Religionszugehörigkeit spielt oft eine Rolle, ebenso wie die Umstände des Todes.
Fristen für die Beerdigung
In Deutschland gilt eine Bestattungsfrist, die Ländersache ist. Zum einen ist für die Beerdigung eine Minimalfrist zu beachten, die grundsätzlich bundesweit 48 Stunden beträgt. Damit soll ein möglicher Scheintod ausgeschlossen werden. Außerdem können so, bei unklaren Todesursachen, noch Spurensicherungsmaßnahmen oder eine Obduktion durchgeführt werden.
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In den meisten Bundesländern wird die Leiche innerhalb von 36 Stunden nach der Feststellung des Todes überführt. Danach gilt die Maximalfrist von vier bis zu zehn Tagen bis zum Begräbnis, allerdings kann diese nach einem Antrag bei den Ordnungsbehörden auch verkürzt oder verlängert werden. In Bayern ist die Bestattungsfrist in der Bestattungsverordnung § 19 geregelt.
In den einzelnen Bundesländern sehen die Fristen so aus:
- Baden-Würtemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen und Saarland: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Beerdigung ist innerhalb von vier Tagen durchzuführen.
- Berlin: Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, sofern nicht die zuständige Behörde aufgrund des Bundes-Seuchengesetzes eine vorzeitige Bestattung anordnet.
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Eine Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes abzuhalten.
- Niedersachsen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Nach Feststellung des Todes haben Angehörige acht Tage bis zur Bestattung.
- Nordrhein-Westfalen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Bestattung muss innerhalb von fünf Tagen nach dem Tod stattfinden.
- Sachsen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Auch hier ist die Erdbestattung innerhalb von fünf Tagen abzuhalten. Die Feuerbestattungen muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod erfolgen.
- Sachsen-Anhalt: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Bestattung oder Einäscherung muss innerhalb von acht Tagen stattfinden.
- Schleswig-Holstein: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Leichen müssen innerhalb von neun Tagen nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
Bestattungsfristen und Religion
In anderen Religionen als der katholischen bzw. evangelischen Kirche gelten mitunter andere Regeln. Beispielsweise sieht der Islam eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod vor. Von der gültigen Bestattungsfrist abgesehen, die man möglicherweise auf Antrag umgehen kann, ist es ein Problem, am Wochenende ein Begräbnis durchzuführen. Da man am Wochenende auch keine Genehmigung erhält, ist es nahezu unmöglich, die von der Religion vorgegebene Frist einzuhalten. Auch ist die in Deutschland geltenden Sargpflicht für gläubige Muslime ein Problem, da die Toten nur in ein Leintuch eingewickelt beerdigt werden und mit dem Kopf in Richtung Mekka bestattet werden müssen. Es ist zwar nicht ausdrücklich verboten, einen Sarg zu benutzen, aber meist wird darauf verzichtet. Auch ist es für die gläubigen Muslime unabdingbar, bestimmte Rituale einzuhalten. So beispielsweise die Totenwaschung, die in bestimmten Räumlichkeiten und unter der Einhaltung von bestimmten Regeln durchgeführt werden muss. Diese wird dreimal vollzogen, die Füße werden in Richtung Mekka gelegt. Auch sind, im Gegensatz zu den üblichen Vorbereitungen in der christlichen Welt, kosmetische Maßnahmen nicht erlaubt.