Eine Eltern-Kind-Kur kann einen positiven Einfluss auf den Familienalltag haben.
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Eine Eltern-Kind-Kur kann eine gute präventive Maßnahme für stark belastete Eltern sein. Wie du einen Antrag für eine solche Kur stellen kannst, erklären wir dir hier.
Was ist eine Eltern-Kind-Kur?
Hat jeder ein Recht darauf?
Warum gehen Eltern mit ihrem Kind auf Kur und wem wird dazu geraten?
Wie bekommt man sie?
Hat man Pflichten?
Elternteil zu sein ist eine große Verantwortung und kann dich schnell vor enorme Herausforderungen stellen. Deshalb kann es auch immer wieder sein, dass Menschen durch die starke Belastungkrank werden. Um eine gute Genesung zu ermöglichen, gibt es Eltern-Kind-Kuren. Jede Person, die eine Erziehungsverantwortung trägt, hat ein Recht auf eine solche Hilfe.
Was ist eine Eltern-Kind-Kur?
Eine Eltern-Kind-Kur ist präventive oder rehabilitative Maßnahme, die in der Regel stationär durchgeführt wird. Menschen, die in Erziehungsverantwortung stehen, haben einen Anspruch auf eine solche Kur, welche gewöhnlich dreiWochen dauert. Außerdem sind die Kuren Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Das Ziel der Kur, vor allem bei den präventiven Maßnahmen, ist es Eltern zu stabilisieren und eine Verschlimmerung möglicher Krankheiten zu verhindern. Auch bereits vorhandeneKrankheiten können durch eine solche Behandlung gelindert oder sogar geheilt werden.
Während ihrem Aufenthalt sollen Eltern durch verschiedene Angebote unterstützt werden und neue Lösungsansätze für den Alltag mit der Familie lernen. Diese Angebote bestehen beispielsweise aus Sport, Seminaren oder Gruppengesprächen. Währenddessen werden Kinder altersgerecht betreut und bei Bedarf auch behandelt.
Warum gehen Eltern mit ihrem Kind auf Kur und wem wird dazu geraten?
Eltern gehen mit ihren Kindern dann auf Kur, wenn sie im Alltag so starke Belastung erleben, dass sich das erheblich auf ihre Gesundheit auswirkt. Das kann sowohl Partner*innen als auch Alleinerziehende betreffen. Bei Beschwerden wie Rückenschmerzen, Schlafproblemen oder einem Hörsturz, kann ein Kuraufenthalt effektiv zu Genesung beitragen.
Allerdings wird nicht nur bereits kranken Personen zu einer Eltern-Kind-Kur geraten, sondern auch Menschen, bei denen sich eine Überlastungandeutet. Hier sollen die Klinikaufenthalte vor allem zur Prävention schlimmerer Krankheitenbeitragen.
Eltern-Kind-Kuren werden vor allem dann eingesetzt, wenn es keine Möglichkeiten gibt, die Kinder anderweitig zu betreuen. Kinder können ihre Eltern bis zu einem Alter von 12 Jahren auf die Kur begleiten. Mit einer Ausnahmegenehmigung können auch Kinder bis maximal 14 Jahre mitkommen. Für Personen mit Behinderung gelten diese Altersgrenzennicht. Sie können ihre Aufsichtspersonen in jedem Alterbegleiten.
Hat jeder ein Recht darauf?
Diese Kuraufenthalte sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Neben den Eltern-Kind-Kuren zählen auch Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren zu diesen Leistungen. Jede Person hat somit ein Recht auf einen Aufenthalt in einer Kurklinik.
Die einzige Voraussetzung, die es gibt, ist die medizinischeNotwendigkeit für eine solche Maßnahme. Es gibt eine große Bandbreite an Symptomen oder Beschwerden, die durch das benötigte Attest bestätigt werden können. Beispiele wären Kopf- und Rückenschmerzen, Erschöpfungssymptome oder psychische Beschwerden. Die Betroffenen müssen außerdem durch ihre familiäreSituation oder die Elternrolle stark belastet sein.
Beantragt werden kann eine Kur etwa alle vierJahre. Bei privatenVersicherungen ist eine Eltern-Kind-Kur keinePflichtleistung. Hier solltest du deshalb darauf achten, dass diese Behandlung von deinem Vertrag mit abgedeckt ist.
Wie bekommt man sie?
Um eine Eltern-Kind-Kur machen zu können, muss man sie bei der Krankenkasse beantragen. Gesetzliche Kassen übernehmen den Großteil der Kosten, auch für mitreisende Kinder. Eltern müssen nur um die 10Euro pro Tag an Eigenleistung beisteuern.
Zunächst solltest du für dich selbst feststellen, ob du eine Kur benötigst. Erhöhter Stress, der die Psyche stark belastet oder auch körperlicheBeschwerden, wie andauernde Rückenschmerzen können eine Eltern-Kind-Kur nötig machen. Darauf hin ist es meist sinnvoll eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierbei wirst du über die verschiedenenKliniken und ihre Behandlungsschwerpunkte informiert, das kann später bei der Auswahl des Ortes helfen. Anschließend brauchst du ein Attest vom Arzt, dass deine Beschwerden beschreibt. Hier kann außerdem deine Wahlklinik benannt werden oder welche Spezialisierung der Behandlung empfohlen wird.
Dieses Attest reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Innerhalb von dreiWochen müsstest du dann eine Antwort erhalten. Sollte dein Antragabgelehnt werden, hilft es oft in der vorgegebenen Zeit einen Widerspruch einzulegen. Häufig wieder die Eltern-Kind-Kur beim zweitenVersuch doch genehmigt. Falls dein Kind/deine Kinder eine eigeneBehandlung benötigen, brauchen sie ein auch eigenesAttest, beispielsweise vom Kinderarzt.
Hat man Pflichten?
Direkte Pflichten hast du als betroffene Person nicht. Du brauchst ein ärztlichesAttest und musst einen offiziellen Antrag an deine Krankenkasse stellen. Wenn die beantragte Kur genehmigt wurden, muss die Kur innerhalb einigerMonate angetreten werden. Die genaue Frist steht auf der jeweiligen Genehmigung.
Mit dem Arbeitgeber sollte es hier auch keine Probleme geben. Für die Zeit der Eltern-Kind-Kur wirst du krankgeschrieben. Du bekommst also auch während der drei Wochen dein vollesGehalt und musst dir hier keine Sorgen machen. Es kann aber in jedem Fall sinnvoll sein, sich von dafür vorgesehenen Stellen beraten zu lassen.
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