Das neue Gesetz zur Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge könnte auch Aufsitzrasenmäher betreffen. Erfahre, was das für dich und deinen Rasenmäher bedeutet.
- Gibt es eine Versicherungspflicht für Rasenmäher?
- Was hätte das für Auswirkungen auf Besitzer?
- Wann benötige ich eine Versicherung für den Rasenmäher?
Ende 2023 plante die Regierung eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher. Diese Regelung war neben Rasenmähern auch für Gabelstapler und niedrig motorisierte Traktoren vorgesehen. Doch was ist aus diesen Plänen geworden?
Gibt es eine Versicherungspflicht für Rasenmäher?
Im Rahmen einer EU-Richtlinie sollte Ende 2023 in Deutschland eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h eingeführt werden. Aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit waren sie bis dato von der Versicherungspflicht ausgenommen. Jetzt sollte auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um bei einem Unfall abgesichert zu sein.
Die Deckungssummen wurden dabei relativ hoch angesetzt: Für Personenschäden waren 7,5 Millionen Euro vorgesehen, für Sachschäden 1,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Die hohen Summen sollten sicherstellen, dass Opfer angemessen entschädigt werden. Bei einer Missachtung der Versicherungspflicht drohten hohen Strafen.
Doch diese Regelung wurde gekippt. Der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen, diese Regelung auf deutsche Straßen zu übertragen. Stattdessen soll die Verkehrsopferhilfe für Schäden aufkommen, die durch solche Fahrzeuge verursacht werden. Vor allem drei Gründe waren für die Entscheidung des Bundesrats ausschlaggebend: Die Versicherungspflicht für Besitzer dieser Art von Fahrzeugen hätte zu hohen privaten Kosten geführt. Der bürokratische Aufwand einer Einführung war zu hoch, und der Bundesrat sah die Versicherungspflicht als unverhältnismäßig an, da die Gefahr von Unfällen durch diese langsamen Fahrzeuge sehr gering ist.
Was hätte das für Auswirkungen auf Besitzer?
Da bei Einführung eines solchen Gesetzes eine einfache Haftpflichtversicherung nicht mehr ausreichend gewesen wäre, hätten Besitzer eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Das hätte für zusätzliche Kosten gesorgt.
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Diese zusätzliche Belastung hätte vor allem private Nutzer getroffen, aber auch Unternehmen, die langsame Traktoren und Gabelstapler im Einsatz haben. Zusätzliche Kosten hätten sich wiederum auf die Preise der Unternehmensdienstleistungen auswirken können, die von den Endkunden hätten getragen werden müssen.