Versicherungspflicht für Rasenmäher: Was du wissen musst

2 Min
Versicherungspflicht für Rasenmäher: Was du wissen musst
Das neue Gesetz zur Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge betrifft möglicherweise auch Aufsitzrasenmäher und andere motorisierte Geräte.
Versicherungspflicht für Rasenmäher: Was du wissen musst
AdobeStock/Dmytro

Das neue Gesetz zur Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge könnte auch Aufsitzrasenmäher betreffen. Erfahre, was das für dich und deinen Rasenmäher bedeutet.

  • Gibt es eine Versicherungspflicht für Rasenmäher?
  • Was hätte das für Auswirkungen auf Besitzer?
  • Wann benötige ich eine Versicherung für den Rasenmäher?

Ende 2023 plante die Regierung eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher. Diese Regelung war neben Rasenmähern auch für Gabelstapler und niedrig motorisierte Traktoren vorgesehen. Doch was ist aus diesen Plänen geworden? 

Gibt es eine Versicherungspflicht für Rasenmäher?

Im Rahmen einer EU-Richtlinie sollte Ende 2023 in Deutschland eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h eingeführt werden. Aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit waren sie bis dato von der Versicherungspflicht ausgenommen. Jetzt sollte auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um bei einem Unfall abgesichert zu sein.

Die Deckungssummen wurden dabei relativ hoch angesetzt: Für Personenschäden waren 7,5 Millionen Euro vorgesehen, für Sachschäden 1,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Die hohen Summen sollten sicherstellen, dass Opfer angemessen entschädigt werden. Bei einer Missachtung der Versicherungspflicht drohten hohen Strafen.

Doch diese Regelung wurde gekippt. Der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen, diese Regelung auf deutsche Straßen zu übertragen. Stattdessen soll die Verkehrsopferhilfe für Schäden aufkommen, die durch solche Fahrzeuge verursacht werden. Vor allem drei Gründe waren für die Entscheidung des Bundesrats ausschlaggebend: Die Versicherungspflicht für Besitzer dieser Art von Fahrzeugen hätte zu hohen privaten Kosten geführt. Der bürokratische Aufwand einer Einführung war zu hoch, und der Bundesrat sah die Versicherungspflicht als unverhältnismäßig an, da die Gefahr von Unfällen durch diese langsamen Fahrzeuge sehr gering ist.

Was hätte das für Auswirkungen auf Besitzer?

Da bei Einführung eines solchen Gesetzes eine einfache Haftpflichtversicherung nicht mehr ausreichend gewesen wäre, hätten Besitzer eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Das hätte für zusätzliche Kosten gesorgt. 

Alles, was du für deinen Garten benötigst - jetzt direkt ansehen

Diese zusätzliche Belastung hätte vor allem private Nutzer getroffen, aber auch Unternehmen, die langsame Traktoren und Gabelstapler im Einsatz haben. Zusätzliche Kosten hätten sich wiederum auf die Preise der Unternehmensdienstleistungen auswirken können, die von den Endkunden hätten getragen werden müssen.

Zurzeit benötigst du für deinen Rasenmäher keine Versicherung, wenn er ausschließlich auf einem Privatgrundstück eingesetzt wird. Deine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch den Rasenmäher verursacht werden. Nutzt du den Rasenmäher auf öffentlichen Flächen, vermietest du ihn oder kann es zu besonders hohen Schäden kommen, die durch die Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist, dann empfiehlt sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung für deinen Rasenmäher.

Wann benötige ich eine Versicherung für den Rasenmäher?

Eine Versicherung für deinen Rasenmäher benötigst du also lediglich auf öffentlichem Gelände. Das betrifft Gehwege, Straßen, Parks, Grünanlagen und Spielplätze. Ebenso ist es bei Feldern oder Wäldern, sofern diese nicht durch eine Absperrung vom öffentlichen Verkehr getrennt sind. Keine Versicherung benötigst du, wenn dein Vorgarten durch einen Gehweg oder Zaun von der Straße getrennt ist. Dann gilt er als privates Grundstück und du kannst deinen Aufsitzrasenmäher dort problemlos nutzen.

Übrigens haben sich auch die Versicherer gegen eine neue Versicherungspflicht ausgesprochen. Der Gesamtverband der Versicherer hat die Pläne für unnötig erachtet und stuft die aktuellen Regelungen als völlig ausreichend und klar ein.

Gleichzeitig haben die Versicherer betont, dass es bislang nie einen Schadensfall gegeben habe, bei dem der Schutz durch die allgemeine Haftpflichtversicherung nicht ausreichend gewesen sei.

Artikel enthält Affiliate Links