Laub im Herbst richtig entfernen: So vermeidest du hohe Bußgelder
Autor: Lea Mitulla
Deutschland, Mittwoch, 25. Sept. 2024
Wer Laub mit einem Bläser oder einem Rechen entfernt, muss einiges beachten - sonst droht ein hohes Bußgeld.
So schön die bunten Blätter im Herbst anzusehen sind - das Laub später vom Gehweg oder im Garten zu entfernen, macht ganz schön Arbeit. Egal ob mit Rechen oder Laubbläser: Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Herbstzeit ist auch Igelbaby-Zeit. Laubhaufen bieten dabei einen super Nistplatz und Versteckmöglichkeiten für Igel und ihren Nachwuchs, denn sie haben es gerne ruhig und dunkel. Wenn ihr das Laub aus dem Weg räumt, solltet ihr vorsichtig sein, um die Tierchen nicht zu verletzen.
Igelbabys und Kehrpflicht: Worauf ihr beim Laub entfernen achten solltet
Wer Igeln etwas Gutes tun möchte, kann in einer ruhigen Ecke des Gartens auch einen Blätterhaufen als Unterschlupf liegen lassen. In der Natur werden die Orte, die für Igel zum Überwintern geeignet sind, geeignet sind leider immer weniger. Dazu gehören zum Beispiel Totholz, Baumstümpfe, oder dichte Hecken. Alternativ könnt ihr auch ein Igelhaus als Unterschlupfmöglichkeit aufstellen.
Beim Laubentfernen kann es aber nicht nur für Tiere gefährlich werden, es drohen auch Bußgelder. Unter Umständen könntest du zum Beispiel verpflichtet sein, die heruntergefallenen Blätter wegzuräumen. Das ist bei Bürgersteigen der Fall. Jede Kommune kann in ihrer Satzung selbst regeln, bei wem die Reinigungspflicht liegt. Sind es die Hauseigentümer, wird zudem festgelegt, in welchem Umfang der Gehsteig gereinigt werden soll.
Wer zur Miete wohnt, sollte seinen Vertrag prüfen, denn den Eigentümern von Mietshäusern steht es frei, ob sie die Reinigungspflicht weitergeben oder selbst übernehmen.
Laub nicht vom Bürgersteig gekehrt: Wer haftet für Unfälle?
Was passiert aber überhaupt, wenn man das Laub nicht vom Bürgerstein kehrt? Zum einen begeht jeder, der sich dauerhaft weigert, den Gehsteig freizuhalten, eine Ordnungswidrigkeit. Es droht also eine Anzeige und ein Bußgeld. Zum anderen kann es strafrechtliche Folgen haben, wie die HUK-Coburg mitteilt. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, weil ein Passant auf den regennassen Blättern ausrutscht und sich verletzt, haften die Verantwortlichen. Das können dann die Hauseigentümer sein.
Ob und in welchem Umfang sie für das Laub auf dem Gehweg haften, hängt von den jeweiligen Umständen des Vorfalls ab. Die verletzte Person kann Schmerzensgeld und möglicherweise eine Entschädigung für Verdienstausfall einklagen. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden zurück, könnten sogar lebenslange Rentenzahlungen anfallen.