Deutschland
Gewalt gegen Frauen

Die Zahlen sind erschreckend: So oft werden Frauen in Deutschland Opfer von Gewalt

Immer wieder werden Frauen Opfer von Gewalt, auch im häuslichen Umfeld. Doch wo finden betroffene Frauen Unterstützung und Hilfe? Und was kann gegen diese Gewalt getan werden?
Die Zahlen sind erschreckend: Jede dritte Frau hat in ihrem Leben schon Gewalt erfahren müssen.
Die Zahlen sind erschreckend: Jede dritte Frau hat in ihrem Leben schon Gewalt erfahren müssen. Foto: Bild: #38829827/Colourbox.de
  • Wie viele Frauen haben schon Gewalt erlebt?
  • Was sind die Hauptursachen für Gewalt gegen Frauen?
  • Wo finden Betroffene Rat und Hilfe?
  • Was kann man unternehmen?

 40 Prozent der Frauen haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte Gewalt erleben müssen. Viele Frauen haben Gewalt durch ihren aktuellen oder einen früheren Partner erlebt. Was können Betroffene tun, wo finden sie Rat und Hilfe? Müssen strengere Gesetze her? 

Gewalt hat viele Gesichter

Gewalt beginnt nicht mit Schlägen. Es fängt zumeist im Kleinen an. Beleidigungen, Schmähungen, Belästigungen oder sexuelle Anzüglichkeiten sind der Beginn. Sie findet in der Öffentlichkeit statt: am Arbeitsplatz, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Schule, auf der Straße. Und viele Frauen erleben eine weitere Form von Gewalt zu Hause, mit ihrem eigenen Partner. Einschüchterungen, Kontrolle, Schläge. Oft brutal und mit äußerster Gewalt ausgeführt. Viele Frauen trauen sich aus Scham oder Angst nicht, dem zu entfliehen. Warum ist das so? Und was kann man dagegen unternehmen?

Laut unwomen wurden in Deutschland im Jahr 2020 über 148.000 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft, 359 Frauen wurden Opfer von (versuchtem) Mord und Totschlag durch ihren (Ex)Partner, 139 Frauen fanden dabei den Tod. Das bedeutet, alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch Gewalt. Laut mdr ist die Anzahl der Gewalttaten gegenüber 2019 um fünf Prozent gestiegen. Der überwiegende Teil - 79 Prozent - der Täter ist männlich. Die Folgen für die Opfer sind kaum vorstellbar. Sie reichen von Schuldgefühlen und dem Verlust des Selbstwertgefühls bis hin zu Angstzuständen und Depressionen, von den körperlichen Folgen ganz zu schweigen. Obwohl immer mehr Staaten Rechtsnormen gegen die Gewalt von Frauen erlassen, waren 2017 etwa 307 Millionen nicht durch das Gesetz gegen häusliche Gewalt geschützt. 

In diesem Zusammenhang kann man von einem Femizid sprechen. Dieser bezeichnet eine von privaten oder öffentlichen Akteuren begangene oder tolerierte Tötung von Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts. Umgebracht, weil sie weiblich sind. Fatal: Auch in Deutschland ist Femizid kein Straftatbestand. Sogenannte Trennungstötungen werden meist als Totschlag geahndet, damit wird suggeriert, dass die Tötung einer Frau durch ihren Ex-Partner kein niedriger Beweggrund sei. Erst 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland unter Strafe gestellt, in Schweden gilt dieses Gesetz seit 1965. Bis 1997 endete also die sexuelle Selbstbestimmung der Frau mit dem Tag der Eheschließung. Wurde sie von ihrem Ehemann vergewaltigt, war dies allenfalls Nötigung oder Körperverletzung. Mit 470 von 643 Stimmen (bei 35 Enthaltungen) wurde dies als Paragraf 177 im Strafgesetzbuch aufgenommen. Erschreckend: Unter den Stimmen, die diese Reform ablehnten, waren auch mehrere Frauen. (Das komplette Abstimmungsergebnis ist hier auf den Seiten 106 - 108 nachzulesen.)

Die Arten der Gewalt

Was genau ist Gewalt? Laut BGH ist die juristische Definition der "körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen" (BGH NJW 1995, 2643). Im Strafrecht wird zwischen zwei Arten der Gewalt unterschieden: Zum einen die vis compulsia, auch als willensbeugende oder die beugende Gewalt durch psychische Einwirkung, beispielsweise Nötigung. Damit will der Täter bei dem Opfer einen bestimmten Willensentschluss hervorrufen. Zum anderen die vis absoluta, also die absolute oder überwältigende Gewalt. Diese wird körperlich oder physisch verursacht, wie durch Körperverletzung oder Vergewaltigung, damit wird die Willensbildung des Opfers unterbunden. Dies kann durch Einsperren oder auch Betäubung geschehen. 

Die körperliche Gewalt umfasst unter anderem die folgenden Beispiele:

  • Schubsen
  • Treten und Schlagen
  • Ohrfeigen
  • Anspucken
  • Festhalten
  • Einsperren / Aussperren
  • Würgen
  • "Happy Slapping" (Eine relativ neue Form der Gewalt. Darunter versteht man den Angriff auf eine Person, wobei andere Mittäter dies filmen oder fotografieren)

Im Gegensatz zur körperlichen Gewalt wird die psychische Gewalt meist verbal ausgeübt. Dazu gehören:

  • Drohungen
  • Beleidigungen
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • Stalking

Im Gegensatz zu physischer Gewalt ist die psychische für Außenstehende oft schwer zu erkennen und nachzuweisen. Allerdings können physische und psychische Gewalt nebeneinander hergehen und gemeinsam ausgeübt werden. Angesprochen werden müssen auch die Soziale oder Ökonomische Gewalt, wie die Kontrolle der Kontakte, Isolation, Kontrolle der Finanzen oder die Verweigerung, den anderen arbeiten zu lassen. 

Eine weitere Form ist die sexuelle Gewalt. Diese ist in den meisten Fällen eine Mischung aus physischer und psychischer Gewalt. Dies umfasst alle Arten von aufgezwungenen sexuellen Handlungen. Dazu zählen vor allem sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung. Auch die Zwangsverheiratung von Mädchen oder Frauen sowie die Beschneidung von Mädchen sind hier noch mit anzuführen.

Wo finden Frauen Rat und Hilfe?

Um der Gewalt gegen Frauen entgegenzuwirken, wurden in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen beschlossen. So existiert in Bayern ein Konzept "Bayern gegen Gewalt", das in drei Stufen umgesetzt werden soll. Auf Bundesebene gilt das internationale Konzept der Agenda 2030, Punkt 5. Darin wird festgeschrieben, dass unter anderem bis 2030 alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen weltweit beendet werden sollen. Wie das umzusetzen ist, ist allerdings unklar. Ferner sollen alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen abgeschafft sowie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung und weibliche Genitalverstümmlung beseitigt werden. Hier ist durch das Fehlen eines expliziten Datums eher eine Soll-Bestimmung herauszulesen.

In Deutschland stehen betroffenen Frauen und 400 Frauenhäuser sowie über 40 Schutz- oder Zufluchtswohnungen mit mehr als 6000 Plätzen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es rund 750 Fachberatungsstellen. Zur Erinnerung: Im Jahr 2020 gab es über 148.000 Frauen, die Opfer von Gewalt wurden. Ein Hilfetelefon wurde eingerichtet. Unter der kostenfreien Rufnummer 08000 116 016 können Frauen rund um die Uhr vertraulich und auch anonym Kontakt zu Beraterinnen aufnehmen. Aber auch Angehörige oder andere Personen können das Angebot nutzen, um möglicherweise Frauen zu helfen, die nicht selber anrufen können. Das Angebot ist in 18 Fremdsprachen möglich. Dieses Hilfetelefon wurde 2013 per Gesetz eingerichtet. Auch eine Online-Beratung ist möglich, bei Bedarf in leichter Sprache und auch in Deutscher Gebärdensprache

Doch ist dies Hilfe genug? Um Hilfe zu erhalten, muss erst um diese ersucht werden. Und das kann unter Umständen für die betroffenen Frauen zum Problem werden, wenn sie Opfer von sozialer und/oder ökonomischer Gewalt sind und damit keinen Zugang zu Telefon oder Internet haben. Durch die Einschränkung der sozialen Kontakte ist es auch oft für sie nicht möglich, einen Dritten um Hilfe zu bitten. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, einen Außenstehenden, wie beispielsweise Postbote, Nachbarn oder Passanten, unauffällig um Hilfe zu bitten. Die Canadian Women Foundation hat dazu eine Geste entwickelt, mit der Frauen darauf aufmerksam machen können, dass sie Opfer von Gewalt sind. Dazu wird die Handfläche nach oben gehalten, der Daumen nach innen geknickt und mit den anderen vier Fingern umfasst. Wird man mittels dieses Zeichens auf etwas aufmerksam gemacht, gilt es, mit Bedacht zu handeln, ohne sich selber oder das Opfer in Gefahr zu bringen. Es sollte versucht werden, möglichst viele Informationen zu sammeln, die man weitergeben kann. Diese können dann an die Polizei oder das Hilfetelefon weitergegeben werden.

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Der Hintergrund dieses Tages ist die Geschichte der drei Schwestern Mirabal. Sie hatten sich in der Dominikanischen Republik gegen die Diktatur unter Rafael Trujillo zur Wehr gesetzt. Nach monatelanger Folter wurden sie am 25. November 1960 getötet. Seit 1981 wird an ihrem Todestag weltweit auf Gewalt gegen Frauen und Ungerechtigkeiten aufmerksam gemacht. 1999 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Resolution, die den 25. November zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen macht. Zusätzlich wird während der "16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" zwischen dem 25. November und dem 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, die Kampagne "Orange the World" umgesetzt. Dabei finden verschiedene Aktionen statt, beispielsweise werden Fahnen in verschiedenen Städten aufgehängt, es finden Online-Veranstaltungen und auch Konzerte statt.

Auch Prominente setzen sich verstärkt bei diesen Aktionen ein. So ruft zum Beispiel die Entertainerin Carolin Kekebus in einem Interview mit der dpa dazu auf, mehr gegen tödliche Gewalt gegen Frauen zu unternehmen. Vor allem kritisiert sie, dass die Medien den Begriff des "Femizids" kaum verwenden. In einigen Formaten, wie auch in "True Crime"-Podcasts, würden diese Vorfälle teilweise sogar bagatellisiert. 

Während des internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen sind zahlreiche Aktionen geplant. Auch werden vielerorts Informationsstände zu finden sein. Der Kreis der Unterstützer wächst immer weiter an, auch immer mehr Prominente wie Schauspieler, Sänger und Politiker waren oder sind mit dabei, wie beispielsweise Bully Herbig, Sebastian Fitzek und Ursula Karven. Unter dem Hashtag #schweigenbrechen kann man auf der Seite des Hilfstelefons die Beiträge der Teilnehmenden an der Aktion nachsehen. 

Fazit

Es ist eigentlich unvorstellbar. Alleine die nackten Zahlen lassen einen erschaudern. Es ist erschreckend, dass im 21. Jahrhundert Frauen immer noch und so häufig Opfer von Gewalt sind. Es wurde zwar inzwischen einiges erreicht, aber der Weg ist noch lang und die Geschwindigkeit der Veränderung zu gering. Wenn man bedenkt, dass Frauen erst ab 1977 ohne die Erlaubnis ihres Mannes arbeiten durften und die Vergewaltigung in der Ehe erst 1997, gegen die Stimmen einiger immer noch tätiger Abgeordneter, ein Straftatbestand wurde, geschieht alles viel zu langsam. Auch die Justiz ist hier aufgefordert, mehr zu tun und das volle Strafmaß auszuschöpfen. 

Scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Unterstützung für den Weg aus der Gewalt zu erhalten. Folgende Ansprechpartner stehen dir zur Verfügung:

  • Polizeinotruf unter der 110
  • Beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" kannst du dich unter der Rufnummer 08000 116 016 an 365 Tagen zu jeder Uhrzeit anonym und kostenlos beraten lassen. Mithilfe von Dolmetscher*innen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich.
  • Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0111 oder 0800 111 0222

 

Es gilt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." (Art. 2 Grundgesetz)