Die wichtigsten Versicherungen für junge Familien

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Der Nachwuchs ist da, die Familie freut sich. Jetzt gibt es viele praktische Dinge zu regeln. Dazu gehört die Frage, welche Änderungen du bei den Versicherungen vornehmen musst. Das ist keineswegs banal, schließlich geht es darum, vorzubeugen.

Welche Versicherungen brauchen Familien mit Kindern? Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Fragst du die Versicherungswirtschaft, dann kommen die schnell auf zehn oder mehr Policen, die du abschließen sollst. In Wirklichkeit sind es aber nur vier, die wirklich sinnvoll sind. Wir sagen dir, welche das sind.

Als Erstes angehen: die Krankenversicherung für den Nachwuchs

Die wichtigste Versicherung, um die du dich sofort kümmern musst, wenn der Nachwuchs da ist, ist die Krankenversicherung. Ist die Registrierung des Kindes nicht bereits im Krankenhaus erfolgt, musst du es melden, und zwar innerhalb einer Woche bei deinem zuständigen Standesamt. Du bekommst dann vier beglaubigte Geburtsurkunden. Diese sind zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes, des Kindergeldes, Elterngeldes und für religiöse Zwecke. Weitere beglaubigte Kopien beim Standesamt sind möglich, allerdings mit Kosten verbunden.

Das Standesamt benötigt zum Eintrag ins Geburtenregister bei verheirateten Paaren die ärztliche Bescheinigung bzw. das Dokument der Hebamme über die Geburt, den gültigen Personalausweise der Mutter und des Vaters und die Heiratsurkunde. Bei unverheirateten Paaren wird der Personalausweis der Mutter und des Vaters benötigt, die Geburtsurkunde beider Elternteile, falls bereits durchgeführt, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung.

Aber sind Neugeborene nicht automatisch krankenversichert in der sogenannten Familienversicherung der Krankenkassen? Nein – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt solltest du dein Kind bei der Krankenkasse anzeigen. So sorgst du dafür, dass die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt mit der Anmeldung rückwirkend bis zur Geburt. Es empfiehlt sich zunächst, dass du deine Krankenkasse telefonisch informierst, diese schickt dann ein Formular (hier ein Beispiel der Versicherung "Barmer") oder du kannst es sofort downloaden. Die Geburtsurkunde dient der Krankenkasse als Nachweis über die Geburt. Für das Kind erhalten die Eltern nach ca. zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte. 

Die Unterscheidung ist wichtig: privat oder gesetzlich krankenversichert

Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Sind sie in unterschiedlichen Assekuranzen, müssen die Versicherten entscheiden, welche es für das Kind sein soll. In der Regel sind deine Kinder also in der Familienversicherung kostenlos mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung beendet haben. Dabei liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Studiert dein Kind, kann es danach eine studentische Krankenversicherung abschließen. Die ist relativ preisgünstig. Die Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder. Als Kinder gelten auch Pflege- und Adoptivkinder. Ebenfalls mitversichert können Stief- oder Enkelkinder sein, wenn du für den Unterhalt aufkommst. Sollte dein Kind regelmäßig mehr als 485 Euro (Stand: 2024) monatlich (bei einem Minijob: 520 Euro) verdienen, endet die kostenlose Familienversicherung vorzeitig.

Komplett anders ist die Situation, wenn beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind in diesem Fall nicht möglich. Das Neugeborene wird privat versichert. Das hat allerdings einen großen Nachteil: In einer privaten Krankenversicherung ist die Mitgliedschaft von Kindern nicht kostenlos. Du musst für jedes Kind einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen. In der PKV gibt es für Kinder spezielle Tarife, die vom Preisniveau deutlich unter den Standardtarifen für Erwachsene liegen. Die WirtschaftsWoche hat ermittelt, dass ab einem Betrag von rund 100 pro Monat der Krankenversicherungsschutz möglich ist. Die Höhe der zu zahlenden monatlichen Beiträge variiert zwischen den Versicherungsanbietern und ist abhängig vom ausgewählten Tarif. 

Ist ein Elternteil privat und der anderer Elternteil gesetzlich versichert, gibt es eine Wahlmöglichkeit. Das Kind kann dann so wohl privat als gesetzlich versichert sein. Und dann gibt es noch eine Ausnahme: Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient und das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2024: 69.300 Euro). Dann ist für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Sonderregelung nicht.

Sinn­voller Schutz für Kinder ist die Privathaft­pflichtversicherung

Mit einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie sind Eltern auf der sicheren Seite. Sie bietet sämtlichen Familienmitgliedern einen sinnvollen Versicherungsschutz. Sie ist deshalb zu empfehlen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme ab. Gerade mit kleinen Kindern kann es Veränderungs­bedarf bei der privaten Haft­pflicht­versicherung geben. Der Grund: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind nach dem Gesetz "delikt­unfähig", weil sie die Auswirkungen ihres Handelns nicht abschätzen können. Im nicht ruhenden Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren.

Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Was das konkret heißt, das stand in einem Gerichtsverfahren in Detmold zur Debatte. Und das war der Fall: Zwei sechs­jährige Freundinnen zerkratzen mit Steinen den BMW des Nach­barn und verursachen einen Schaden von rund 3.250 Euro inklusive Mietwagen­kosten für vier Tage. Der BMW-Besitzer bleibt auf dem Schaden sitzen wegen Deliktunfähigkeit der Kinder, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichts­pflicht verletzt. Das musste das Landgericht klären. Die Richter stellten fest, dass die Eltern ihre Aufsichts­pflicht verletzt hatten, weil ein Eltern­teil nur alle 45 Minuten aus dem Fenster geschaut hatte, um die spielenden Mädchen zu beob­achten. Vorschul­kinder sind jedoch etwa im Abstand von 15 bis 30 Minuten zu über­wachen, stellte das Gericht fest. Die Eltern mussten also hafteten (Land­gericht Detmold vom 2.10.2013, Az.: 10 S 17/13).

Häufig gehören Geschädigten zum Freundes- oder Familienkreis und Eltern haben ein persönliches Interesse an der Begleichung des Schadens. Dafür bieten Versicherungen den Leistungsbaustein "deliktunfähige Kinder" an. Deine Privathaftpflichtversicherung mit Zusatzschutz bezahlt den Schaden auch, ohne dass es hierfür einen rechtlichen Anspruch gibt. Es gibt güns­tige Versicherungen ab 50 Euro im Jahr mit diesem Baustein, wie Verivox ermittelt hat. Tipp: Mit dem kostenlosen Schnell­check der "Stiftung Warentest" kannst du deinen bestehenden Haft­pflicht­tarif über­prüfen.

Berufs­unfähigkeits­- und Risikolebensversicherung sind sinnvoll

Im Blick auf Kinder ist vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich wichtig. Wer lange Zeit krank ist und nicht arbeiten kann, muss zusehen, wie sie oder er finanziell über die Runden kommt. Im Schnitt sind Menschen, die krank­heits- oder unfall­bedingt aus dem Job aussteigen müssen, 47 Jahre alt. Es sind auch nicht wenige, um die es dabei geht: Eine Berufsunfähigkeit trifft etwa 25 % der Erwerbs­tätigen. Die Berufs­unfähigkeits­police bietet in diesen Fällen Schutz. Kann ein Eltern­teil krank­heits- oder unfall­bedingt dauer­haft nicht mehr zu mindestens 50 % im Beruf arbeiten, hilft eine Monats­rente vom Versicherer wenigstens dabei, den Lebens­stan­dard zu sichern. 

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Schüle­rinnen und Schüler: Schon ab zehn Jahren ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitspolice abzu­schließen. Der Schutz gilt ab dem Schul­alter und läuft idealer­weise bis zum Renten­beginn. Wird ein Vertrag bereits für Schüler abge­schlossen und läuft bis zum 67. Geburts­tag, ist er über die gesamte Lauf­zeit preiswerter als bei einem späteren Abschluss mit etwa 25 Jahren. Die "Stiftung Warentest" empfiehlt, die wichtige Berufs­unfähigkeits­versicherung so früh wie möglich abzu­schließen.

"Stiftung Warentest" hat errechnet, wie teuer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Dazu gab es zwei Musterfälle: Eine gesunde Control­lerin, die mit 30 Jahren eine BU-Versicherung bis zum 67. Lebens­jahr abschließt und eine Rente von 2.000 Euro vereinbart, zahlt beim günstigsten Anbieter im Test 740 Euro im Jahr, rund 62 Euro monatlich. Ein gesunder medizi­nischer Fach­angestellter, der mit 25 Jahren eine Rente von 1.000 Euro versichert und einen Vertrag bis zum 67. Geburts­tag abschließt, zahlt 618 Euro im Jahr, das sind rund 52 Euro im Monat.

Spezielle Versicherungen für Kinder

Wer für Kinder sorgt, braucht ebenso eine Risikolebensversicherung – egal ob junge Familie oder Allein­erziehende. Mit dieser Police sind Kinder finanziell abge­sichert. Stirbt der Haupt­verdiener, gleicht das Geld von der Assekuranz eine Zeit lang den Einkommens­verlust aus. Beim Tod der oder des Versicherten erhalten Angehörige die vereinbarte Todes­fall­summe, zum Beispiel 300.000 Euro. Die Versicherung ist nicht besonders teuer, die güns­tigste gibt es schon laut Verivox für ca. 80 bis 100 Euro im Jahr. Wer ein Haus oder eine Wohnung per Kredit finanziert, muss diese Versicherung in der Regel ohnehin abschließen. Viele Kredit­institute verlangen das. Als Faust­regel schlägt die Stiftung folgendes vor: Die Versicherungs­summe sollte etwa beim Drei- bis Fünf­fachen des Jahres­brutto­einkommens liegen, in den meisten Fällen sind das zwischen 200.000 und 300.000 Euro.

Zusätzlich bietet der Versicherungsmarkt Policen, die speziell auf Kinder zuge­schnitten sind. Eltern können sie teils schon für Babys abschließen. Manche laufen bis zu einem bestimmten Alter (etwa bis 18 oder 21 Jahre), andere ein Leben lang. Die "Stiftung Warentest" hat zwei Policen genauer angeschaut. Kinder-Invaliditätsversicherung (KIV): Sie hilft, wenn das Kind einen Unfall hat oder schwer erkrankt und danach mit einer Behin­derung leben muss. In Deutsch­land leben mehr als 180.000 Kinder und Jugend­liche mit einer Schwerbehin­derung. Die meisten entwickelten sich nach einer schweren Erkrankung. Invalidität und Pflegebedürftig­keit des Kindes verändern natürlich das Leben der Familie. Eine Versicherung kann dann wenigstens dazu beitragen, dass bei einem solchen Fall genügend Geld zur Verfügung steht. Laut Stiftung gibt es Angebote mit einer lebens­langen Monats­rente für das Kind, zum Beispiel 1.000 Euro. Andere Versicherungen zahlen eine einmalige Kapital­leistung. Ein guter Tarif mit Monats­rente ist laut Stiftung schon ab 275 Euro im Jahr zu haben. Diese finanzielle Unterstüt­zung ist existenziell, wenn ein Eltern­teil den Job aufgeben muss, um zu Hause das Kind zu versorgen. Manchmal ist ein roll­stuhlgerechter Wohnungs­umbau notwendig, der Geld kostet. Mit der KIV gilt es vor allem, lang­fristig den Lebens­stan­dard des Kindes abzusichern.

Kinder-Unfall­versicherung: Es gibt nur wenig Angebote für eine spezielle Kinder-Invaliditätsversicherung. Die allgemeine, private Unfallversicherung ist dagegen weit verbreitet. Etwa 40 % der Eltern haben Unfall­schutz für ihr Kind abge­schlossen. Geld gibt es nach einem Unfall, der zu einem bleibenden gesundheitlichen Schaden führt. Tritt dieser als Folge einer Erkrankung auf, ist er jedoch nicht versichert. Kinder-Unfall­versicherungen, die 100.000 Euro bei 50 % dauer­hafter Invalidität zahlen, gibt es für unter 50 Euro im Jahr.

Fazit: Vier Versicherungen sind richtig wichtig

Mit der Geburt des ersten Kindes sollten Eltern ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Weil sich mit der neuen Lebenssituation sich auch der Vorsorgebedarf ändert. Die Krankenversicherung, egal ob bei einer privaten oder gesetzlichen Assekuranz ist von großer Bedeutung und sollten Eltern so schnell wie möglich nach der Geburt auf den Weg bringen. Ein zweiter Baustein in deinem Versicherungs-Portfolio ist die private Haft­pflichtversicherung, die alle Familienmitglieder umfassen sollte. Die dritte und vierte Versicherung, die wichtig sind, sind die Berufs­unfähigkeits­- und Risikolebensversicherungen. 

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