Wie läuft eine Scheidung ab?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 09. Mai 2023
Ehescheidungen haben im März und August Konjunktur, das haben amerikanische Wissenschaftler herausgefunden. In Deutschland entscheiden Familiengerichte über das Ehe-Aus. Für den Ablauf gibt es klare Regeln.
- Das Familiengericht ist für die Scheidung zuständig
- Ohne Anwalt geht nichts
- Der Versorgungsausgleich steht (fast) immer an
- Ablauf der Scheidung vor dem Familiengericht
- Die Kosten lassen sich vorab ermitteln
Viele Medien berichteten: Schauspielerin Maria Furtwängler und Verleger Hubert Burda gehen nach jahrzehntelanger Ehe jetzt getrennte Wege. Nach 26 Jahren Ehe wollen sich ebenfalls der Bürgermeister der ukrainischen Hauptstadt Kiew, Vitali Klitschko, und seine in Deutschland lebende Frau Natalia scheiden lassen. Die beiden Promi-Ehepaare zählen demnächst mit in die Scheidungsstatistik des Bundesamtes: Auf drei Eheschließungen in 2021 kam rechnerisch eine Scheidung. In Zahlen macht das genau 142.800 Scheidungen, haben die Expert*innen ermittelt. Wir zeigen auf, was bei einer Scheidung zu beachten ist, wie sie abläuft und was sie kostet.
Das Familiengericht ist für die Scheidung zuständig
Der persönliche Auftritt bei einer Ehescheidung vor dem Familienrichter lässt sich kaum vermeiden. Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 128 I Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, FamFG) soll das Gericht das persönliche Erscheinen der Eheleute anordnen, um diese anzuhören. Deshalb setzen die Gerichte eine mündliche Verhandlung an, die üblicherweise mit dem Scheidungsspruch endet.
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Das ganze braucht allerdings einen zeitlichen Vorlauf: Schnell kann das bis zu einem Jahr dauern. Ist die Scheidung einvernehmlich zwischen den Ex-Partner*innen, geht es schneller. Nur vier bis sechs Monate braucht dann die deutsche Justiz. Aufwendig ist der Versorgungsausgleich, der Monate dauern kann. Fällt der weg, weil es eine außergerichtliche Einigung gibt, lässt sich Zeit sparen.
Zwei Voraussetzungen sind aber in jedem Fall zu erfüllen: Zum einen müssen die Ex-Partner*innen eine einjährige Trennung vollziehen. Außerdem muss die Ehe "gescheitert" sein (§ 1565 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), wie es in der Justiz heißt. Das Gesetz geht davon aus, dass dies nach Ablauf der Trennungszeit regelmäßig der Fall ist. Deshalb kann das Gericht, notfalls gegen das Votum eines Ehepartners bzw. einer Ehepartnerin, die Zerrüttung feststellen und die Scheidung verkünden. Der endgültigen Trennung geht oftmals eine Zeit voraus, die alles andere als ein "Kaffeekränzchen" war. Trotzdem: Das Familiengericht ist nicht der Ort für die Fortsetzung von Streitigkeiten. Sinnvoller ist es, den Auftritt und die Aussagen abzustimmen. Alles, was vorab außergerichtlich geklärt ist, hilft, das Scheidungsverfahren schnell und reibungslos abzuwickeln.
Ohne Anwalt oder Anwältin geht nichts
Das Verfahren der Scheidung startet, wenn eine anwaltliche Rechtsvertretung den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Du selbst kannst das nicht tun. Das Gericht sorgt dann dafür, dass die Beteiligten alle notwendigen Informationen bekommen. In einer festgesetzten Frist kann dann die andere Partei Stellung nehmen. Passiert das nicht, nimmt das Scheidungsverfahren trotzdem seinen Lauf.
Der Versorgungsausgleich, also die faire Teilung der erworbenen Rentenansprüche, ist das Herzstück des Scheidungsverfahrens. Das Familiengericht braucht dafür Informationen von beiden Ex-Partner*innen, welche dafür entsprechende Formulare ausfüllen müssen. Außerdem fragt das Familiengericht bei den Trägern der Rentenversicherung nach. Versorgungsanrechte, die die Partner*innen während der Ehe erworben haben, sind eine gemeinschaftliche Lebensleistung. Sie gehört den Parteien zu gleichen Teilen.