Straßenverkehr: 13 wichtige Regeln für Fahrradfahrer - bei Verstoß droht Bußgeld
Autor: Rebecca Fuchs
Deutschland, Mittwoch, 17. Sept. 2025
Gerade in der Stadt ist man mit dem Fahrrad häufig schneller als mit dem Auto. Doch nicht alle Gewohnheiten im Verkehr sind auch legal. Viele Radfahrer wissen nicht, welche Regeln im Straßenverkehr für sie gelten.
Wer es eilig hat und schnell voran kommen möchte, ist in der Stadt mit dem Fahrrad in der Regel besser dran, als zu Fuß oder mit dem Auto. Als Fahrradfahrer kann man sich an Staus vorbeischlängeln oder mal eben den Gehweg als Abkürzung nutzen. Aber Vorsicht: Viele der alltäglichen Angewohnheiten sind eigentlich gar nicht erlaubt.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es dazu klare Vorschriften, auch für Radler. Bei Verstößen kann es schnell teuer werden. Diese 13 Regeln solltest du daher unbedingt kennen, wenn du häufiger mit dem Rad unterwegs bist:
1. Auf dem Radweg fahren
Wenn ein Radweg durch ein rundes, blaues Schild mit weißem Rad markiert ist, müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren. Auf der Fahrbahn fahren darfst du mit dem Fahrrad dann nur aus triftigem Grund. Das wäre beispielsweise ein Falschparker oder andere Hindernisse wie Baustellen auf dem Fahrradweg, erklärt chip. Dass der Belag des Radwegs zu schlecht ist, reicht als Begründung nicht aus.
2. Nebeneinander fahren
Gemütlich mit Freunden plaudern während ihr Rad fahrt – klingt erstmal verboten, ist es aber nicht! Wenn ihr den Verkehr nicht stört, ist nebeneinander Fahrradfahren erlaubt. Bei Gruppen von mehr als 15 Personen, ist es sogar ausdrücklich erwünscht, da zwei Radfahrer nebeneinander besser zu erkennen sind, als eine lange Schlange, erklärt FahrradXXL Blog. Gleiches gilt für Fahrradstraßen: Auch hier darf nebeneinander gefahren werden, da die gesamte Fahrbahn grundsätzlich für den Fahrradverkehr reserviert ist, wie der ADAC informiert.
3. Rote Ampeln ignorieren
Wenn du beispielsweise bei einer Fahrraddemo mitfährst, wird es mit dem Einhalten der Ampelzeichen schwierig. Tatsächlich darfst du dann auch bei Rot weiterfahren. Denn wer in einer Gruppe mit mindestens 16 Radlern mitfährt, darf als Verbund auch bei Rot weiterfahren, solange die vordersten Radfahrer noch Grün hatten. Anders sieht es aus, wenn du alleine unterwegs bist. Hier musst du dich - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - an die Ampeln halten, sonst drohen laut dem Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 208,50 Euro. Auch bekommst du immer einen Punkt in Flensburg, wenn du über eine rote Ampel fährst.
4. Autoampel oder Fahrradampel?
Fahrradampeln gibt es als eigens installierte Ampeln oder auch in Kombination mit Fußgängerampeln. Wenn eine eigene Fahrradampel da ist, müssen sich Radfahrer auch an dieser orientieren und nicht nach der großen, "normalen" Ampel richten. Ist keine Fahrradampel vorhanden, gilt für Radler die normale Autoampel. Obwohl die Fahrradampel viel kleiner und unscheinbarer wirkt, ist das Bußgeld laut dem Bußgeldkatalog aber nicht geringer, wenn du über Rot fährst. Auch dieser Verstoß kann bis zu 208,50 Euro kosten.
5. Kopfhörer auf und Musik an
Es fühlt sich illegal an, ist aber tatsächlich keine Ordnungswidrigkeit. Solange du die Verkehrssignale um dich herum noch hören kannst, ist es zumindest aus rechtlicher Sicht kein Problem, mit Kopfhörern auf den Ohren zu radeln. Zu den Verkehrssignalen zählen beispielsweise Fahrradklingeln, Hupen oder Sirenen. Wenn deine Musik aber zu laut ist, kann dich das laut Bußgeldkatalog 10 bis 15 Euro kosten. Teurer wird es, wenn du während dem Fahrradfahren telefonierst. Das ist grundsätzlich verboten und kann ein Bußgeld von 25 Euro nach sich ziehen.