Ein Transport von Kraftstoffen, zum Beispiel in Wasserkanistern, PET- oder Waschmittelflaschen, ist extrem gefährlich und deshalb verboten. Bei einem Unfall, einer schärferen Bremsung oder einem undichten Behälter drohen katastrophale Folgen, warnt Sören Heinze, Sprecher des Auto Club Europa (ACE): "Die erheblichen Risiken beim Transport und bei der Einlagerung sind ein paar Euro Ersparnis nicht wert." Einen vollen Kanister hat man auch besser nur gezielt für geplante längere Strecken als Reserve dabei und lässt ihn nicht permanent im Kofferraum.
Diesel und Benzin bunkern geht nur in kleinen Mengen
Wie viel Benzin und Diesel du zu Hause lagern darfst, ist in Bayern und auch in den anderen Bundesländern streng geregelt. Und zwar in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) für das Land Bayern von 1993.
Demnach dürfen in Kleingaragen und Kellern "bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden", heißt es in der Verordnung.
Diese Mengen gelten auch in vielen anderen Bundesländern. Der Unterschied in der Menge erklärt sich dadurch, dass Diesel nicht so leicht entzündlich ist wie Benzin.
Benzin in der Wohnung geht (eigentlich) gar nicht
Neben der Garage kann Benzin auch im Keller gelagert werden, sofern dieser baulich dafür geeignet ist. Hier gilt der Grenzwert von 20 Litern sowohl für Diesel als auch Benzin.
Wer zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss sich diese Menge mit seinen Mitmietern teilen. In der Wohnung selbst ist das Lagern von Benzin bis auf eine geringfügige Menge (maximal ein Liter) aber grundsätzlich verboten. Außerdem kann der Mietvertrag regeln, dass das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten komplett ausgeschlossen ist.
Auf Dachböden, in Treppenhäusern oder Hausfluren ist es ebenfalls verboten, Sprit zu lagern.
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