Richtig handeln bei Blechschäden
Autor: PR-Redaktion
, Samstag, 26. Januar 2019
Bei kleineren Unfällen lohnt es sich oft, den Schaden selbst zu zahlen
Kleinere Unfälle mit Blechschäden und Kratzern sind schnell passiert. Aber auch wenn der Schaden überschaubar ist und niemand verletzt wurde, muss am Unfallort einiges beachtet werden.
Unverzüglich anhalten: Egal ob Unfallverursacher, Unfallbeteiligter oder nur Zeuge - nach Paragraph 34 StVO ist man dazu verpflichtet, umgehend anzuhalten und gegebenenfalls Hilfe zu leisten.
Kühlen Kopf bewahren: Es ist wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern zu lassen. Man sollte sich genügend Zeit nehmen, um die Situation zu überblicken und am Unfallort bleiben, auch wenn man unter Zeitdruck steht. Unter keinen Umständen sollten ein Schuldeingeständnis unterschrieben oder spontane Vereinbarungen getroffen werden.
Unfallstelle sichern: Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallsituation aufmerksam zu machen. Um besser sichtbar zu sein, sollte eine Warnweste angezogen werden. Das Warndreieck wird je nach Lage und Sichtverhältnissen mit ausreichend Abstand zur Unfallstelle aufgestellt. Die Faustregel für den Mindestabstand entspricht der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des Unfallorts in Metern - sind 50 km/h erlaubt, mindestens 50 Meter Abstand. Die Fahrbahn muss umgehend verlassen werden. Bei einem Unfall auf der Autobahn sollte man sich hinter die Leitplanke begeben. Bei Dunkelheit sollten die beteiligten Fahrzeuge ausreichend beleuchtet werden, indem das Licht der PKWs angelassen wird.
Beweise sichern: Wer ausreichend Fotos oder Skizzen vom Schaden und vom Unfallort macht, geht auf Nummer sicher. Die beschädigten Fahrzeuge und die Unfallstelle sollten aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert und Unfallspuren auf der Fahrbahn dokumentiert werden. Idealerweise markiert man mit einem Stückchen Kreide, das man im Handschuhfach dabei hat, die Fahrzeug- und Radstellungen und sonstige Spuren am Unfallort. Auch Notizen zur Fahrbahnbeschaffenheit (eben, wellig, ansteigend etc.), Sicht- und Witterungsverhältnissen (Sonne, Wind, Regen), Verkehrsführung (Straßenführung, Beschilderung) oder Auffälligkeiten am Fahrzeug des Unfallgegners (Fuhr das Fahrzeug z.B. ohne Licht?) sind wichtig.
Nach Zeugen umsehen: Auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint, kann es selbst bei Bagatellschäden zum Streitfall kommen. Zeugen können dann entscheidend sein. Deshalb sollte man auf Passanten und andere Autofahrer zugehen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Nähe befanden, und sich deren Namen, Adresse und Telefonnummern notieren. Gegebenenfalls sollte man auch Fotos von den Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung machen.
Unfallbericht ausfüllen: Gemeinsam mit den am Unfall beteiligten Personen wird ein Unfallbericht erstellt, der von allen Parteien unterschrieben wird. Ein unterschriebener Unfallbericht ist keine Schuldanerkenntnis! Wer keinen Unfallbericht zur Hand hat, erfasst mindestens folgende Daten: Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, gegebenenfalls Polizeibeamte und Dienststelle.