Nach einem Unfall: Mietwagen, Autoreparatur, Schmerzensgeld - alles, was du dazu wissen musst

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Was ist nach einem Autounfall zu tun?
Was ist nach einem Autounfall zu tun?
CC0 / Pixabay / 652234

Nach einem Autounfall stellen sich den Unfallbeteiligten eine ganze Reihe von Fragen: Wer muss was seiner Versicherung melden? Steht mir Schmerzensgeld zu? Und darf ich mir auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nehmen?

  • Wenn es geknallt hat: Was man noch am Unfallort tun sollte und was besser nicht.
  • Muss eigentlich immer die Polizei kommen und was gilt bei Bagatellschäden?
  • Was muss man wann der Versicherung melden und wie geht es danach weiter?
  • Anspruch auf Mietwagen, Autoreparatur, Schmerzensgeld - das sind deine Rechte.

"Blechschaden, das kommt teuer" heißt es so schön im Volksmund und das ist wohl in vielen Fällen auch völlig zutreffend. Damit das eigene Bankkonto nicht allzu sehr strapaziert wird, sollte man deshalb im Falle des Falles ein paar Dinge vorsorglich beachten. Dies gilt nicht nur für das Verhalten am Unfallort, sondern auch anschließend beim Umgang mit der Kfz-Versicherung und der Auto-Werkstatt. Mit etwas Geschick kommst du mit einem blauen Auge davon.

Richtiges Verhalten am Unfallort: Das solltest du auf jeden Fall beachten

Eines ist klar: Wir sind alle nur Menschen und jeder macht mal Fehler. Das gilt selbstverständlich auch im Straßenverkehr. Doch was ist, wenn es nun mal passiert ist: Gerade hat es geknallt, hoffentlich ist es nur ein Blechschaden - was nun? Der ADAC hat dazu Tipps zusammengestellt:

  • Warnblinker einschalten
  • Eine Warnweste anziehen
  • Das Warndreieck aufstellen
  • Bei Personenschäden die 112 anrufen sowie Erste Hilfe leisten
  • Wer sich dazu in der Lage fühlt und selbst keinen Schaden erlitten hat, sollte am Unfallort Beweise sichern und vorsichtig aus verschiedenen Positionen heraus unter Berücksichtigung des fließenden Verkehrs fotografieren
  • Auf keinen Fall den Unfallort verlassen, da dies Unfallflucht wäre und diese strafbar ist

Die nächste Frage könnte sein, ob man sinnvollerweise die Polizei rufen sollte oder nicht. Wenn jemand verletzt ist oder der gegnerische Fahrer einfach abgehauen ist, dann auf jeden Fall. Auch wenn du mit einem Firmen- oder Mietwagen unterwegs bist, ist es wichtig, das Ganze mit einem polizeilichen Protokoll abzusichern, da dies die meisten Vermieter sogar im Vertrag vorschreiben. Lediglich bei kleineren Bagatellschäden und deinem eigenen Fahrzeug kannst du davon auch absehen, zumal die Beamten und Beamtinnen in solchen Fällen ohnehin zumeist nicht kommen. Vielleicht hast du aber einfach nur ein ungutes Gefühl bei der Sache und würdest dich beim Eintreffen der Polizei sicherer fühlen, dann rufe die 110. Oder dein Unfallgegner zeigt sich wenig kooperativ und streitet gleich jede Schuld ab. Dann kann es auch bei geringeren Schäden vorteilhaft sein, wenn die Polizei alles dokumentiert. Idealerweise hast du einen Unfallbericht dabei, dann solltest du diesen gemeinsam mit dem anderen Verkehrsteilnehmer oder der Verkehrsteilnehmerin ausfüllen oder zumindest Name, Anschrift und Versicherungsdaten mit ihm oder ihr austauschen. Ist alles geklärt, sollte der Unfallort schnellstmöglich geräumt werden. Üblicherweise ist es der Job von dir und dem Unfallgegner, unter größter Vorsicht die Straße von Autoteilen oder Glassplittern zu säubern. Nur bei sehr schweren Unfällen oder wenn du dazu vielleicht wegen einer Verletzung nicht mehr in der Lage bist, übernehmen dies Feuerwehr oder gelegentlich die Polizei.

Mietwagen, Reparatur, Schmerzensgeld und welche Rechte du sonst noch hast 

Doch wie geht es jetzt weiter? Bist du an dem Unfall ganz oder zumindest teilweise schuld, solltest du schnellstmöglich deine Kfz-Haftpflichtversicherung anrufen und den Schaden melden. Liegt die Schuld nicht ganz eindeutig und ausschließlich bei deinem Unfallgegner, dann musst du möglicherweise partiell oder sogar völlig für deine eigenen Reparaturkosten aufkommen. Trägt jedoch der andere anteilig oder zur Gänze die Verantwortung für den Unfall, dann empfiehlt es sich, dessen Haftpflichtversicherung alsbald zu kontaktieren. Auf keinen Fall solltest du irgendwelche Schuldanerkenntnisse oder seitens der Versicherung für dich unverständliche Formulare unterschreiben. Im Zweifelsfall kannst du dich zum Beispiel beim ADAC oder einem anderen Automobilclub beraten lassen. Ist die Sache zu verzwickt, musst du jedoch möglicherweise ohnehin einen Rechtsanwalt einschalten.

Kannst du mit deinem Auto überhaupt noch fahren? Falls nicht, muss es abgeschleppt werden. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Versicherung, jedoch nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt. Bei relativ geringen Reparaturkosten, deren Grenze je nach Region bei 750 oder auch 1.000 Euro liegt, reicht zur Kostenerstattung übrigens meist der Kostenvoranschlag oder die Rechnung der Werkstatt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Dies solltest du aber auf jeden Fall mit der Versicherung klären, die oft mit bestimmten Gutachtern zusammenarbeitet. 

Die Berechnung der Kostenerstattung für die Reparatur richtet sich nach den Kostensätzen einer Fachwerkstatt. Wenn du deinen Wagen in eine solche bringst, werden die vollen Kosten inklusive Mehrwertsteuer übernommen. Ist dein Auto nicht älter als drei Jahre alt und scheckheftgepflegt, dann bekommst du sogar die Höchstsätze erstattet, in allen anderen Fällen nur die günstigen Stundenverrechnungssätze. Handelt es sich nur um einen kleineren Schaden und du möchtest auf die Reparatur vielleicht sogar verzichten, zahlt dir die Versicherung die potenziellen Werkstattkosten unter Abzug der Mehrwertsteuer aus. Für die Zeit der Wiederherstellung deines Fahrzeugs oder bei einem Totalschaden bis zur Beschaffung eines anderen Wagens steht dir ein Mietwagen zu. Dieser darf aber maximal der Fahrzeugklasse deines Autos entsprechen. Wenn du also einen Kleinwagen fährst und dir einen schicken Sportwagen leihst, kann es für dich teuer werden. Alternativ kannst du dir aber auch die Mietkosten auszahlen lassen und dann mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn fahren. Man spricht in diesem Fall von einer Nutzungsausfallentschädigung. Zudem lassen sich auch Abschleppkosten, eine Unkostenpauschale (zumeist bis 30 €) oder Kosten für Schäden an persönlichen Gegenständen geltend machen. Selbstverständlich steht dir auch ein Schmerzensgeld zu, falls du einen körperlichen Schaden erlitten hast. Deshalb ist es ganz wichtig, jede Verletzung durch einen Arzt dokumentieren zu lassen. Die Höhe richtet sich meist nach sogenannten Schmerzensgeldtabellen und lässt sich im Vorhinein kaum bestimmen. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist ohne Anwalt kaum denkbar. Wichtig ist für dich, dass du nichts unterschreibst, was dir nicht klar ist und der Werkstatt gegenüber am besten nur nach Absprache mit dem Versicherer eine Abtretungserklärung unterzeichnest. Dann kannst du - zumindest in den meisten Fällen - ganz gelassen bleiben.