Schon als kleines Kind lernt man: An Ampeln muss man bei Rot warten, erst bei Grün darf man weiter. Allerdings gilt diese Regel für Autofahrer nicht immer. Denn es gibt auch Situationen, bei denen man trotz grüner Ampel nicht losfahren darf. Wer diese Ausnahmen missachtet, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Wenn die Ampel Grün zeigt, heißt das nicht, dass Autofahrer ohne Rücksicht auf andere einfach losbrettern dürfen, denn auch hier gelten die Grundregeln im Straßenverkehr. §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt dazu: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Und: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Demnach darf man mit dem Auto nicht einfach blind dem Vordermann hinterherfahren, sondern muss darauf achten, bei stockendem Verkehr nicht in eine Kreuzung zu fahren. Sonst kann es passieren, dass der querende Verkehr danach Grün hat, aber nicht losfahren kann, weil die ganze Kreuzung verstopft ist.
Achtung Autofahrer: Wer trotz Grünlicht nicht anhält, muss zahlen
Besonders in größeren Städten ist das ein Problem, da durch dieses Fahrverhalten mitunter ganze Verkehrsadern verstopft werden. Deshalb gibt es zu dem korrekten Verhalten von Verkehrsteilnehmern dazu auch eine Frage bei der theoretischen Führerscheinprüfung.
Und so lautet sie:
- Frage: In welchen Fällen dürfen Sie nicht in eine Kreuzung einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
- Antwort: Wenn ich auf der Kreuzung warten muss, weil der Verkehr stockt.
Eine Missachtung bleibt nicht immer folgenlos: Wenn ein Autofahrer eine Kreuzung blockiert, sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 20 Euro vor. Außerdem - und das kann unter Umständen schwerer wiegen - kann der Blockierende auch bei möglichen Unfällen mithaften, erklärt der ADAC.
Grüne Ampel heißt nicht immer freie Fahrt - auch Fußgänger- und Radwege müssen frei bleiben
Und nicht nur die Kreuzung selbst muss freigehalten werden, sodass der Querverkehr vorbeifahren kann, sondern auch Fußgänger- und Radwege müssen frei bleiben. Andernfalls droht auch hier ein Bußgeld. Zudem muss die gesamte Fahrzeuglänge die Haltelinie passieren können. Wichtig für Rettungskräfte und Busse ist auch, dass Verkehrsteilnehmer bei einem Rückstau auf einer Kreuzung bei dem Zusatzschild "Bei Rot hier halten" stoppen, auch wenn die Ampel Grün zeigt.