Warum du im Straßenverkehr Kopfhörer meiden solltest

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Erfahre, was im Straßenverkehr beim Tragen von Kopfhörern erlaubt ist und welche Regelungen für Autofahrer und Fahrradfahrer gelten.

  • Kopfhörer beim Autofahren - was erlaubt ist und was nicht
  • Kopfhörer auf dem Fahrrad - welche Regelung hier greift
  • Auf große Muschelkopfhörer besser verzichten

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Sicht und Gehör des Fahrzeugführenden im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden dürfen. Da liegt die Annahme nah, dass Kopfhörer im Straßenverkehr verboten sind. Aber: Es ist keineswegs explizit und generell verboten, beim Fahrrad- oder Autofahren Kopfhörer zu tragen.

Kopfhörer beim Autofahren - was erlaubt ist und was nicht

Es existiert kein offizielles Verbot, das das Tragen von Kopfhörern beim Autofahren verbietet. Allerdings dürfen die Kopfhörer die Konzentration des Fahrzeugführenden nicht beeinflussen. Wer Kopfhörer trägt, muss dafür Sorge tragen, dass er dennoch alle wichtigen Signale wahrnehmen kann und etwa ein nahendes Martinshorn nicht überhört.

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Hier greift besagter Paragraf 23, der festlegt, dass das Gehör nicht beeinträchtigt werden darf. Wird etwa durch das Hören lauter Musik die Verkehrssicherheit gefährdet, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Inwiefern ein Bußgeld fällig wird, hängt somit von der Lautstärke der Musik und dem Grad der Ablenkung aufseiten des Fahrers ab. Auch hier gilt: Ein generelles Kopfhörer-Verbot gibt es nicht. Problematisch wird es jedoch, wenn Fahrradfahrer aufgrund der Kopfhörer Verkehrsgeräusche nicht mehr registrieren können. Fahrradfahrer dürfen nur so laut Musik über die Kopfhörer hören, dass sie die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen können.

Ist die Musik zu laut und wird dadurch beispielsweise ein Klingeln, ein Hupen oder die Blaulicht-Sirene eines nahenden Krankenwagens überhört, wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro fällig. Experten sprechen in diesem Zusammenhang übrigens vom sogenannten Maskierungseffekt. Dieser besagt Folgendes: Wenn zwei Frequenzen sehr dicht nebeneinanderliegen, erzeugt die lautere von beiden eine sogenannte Mithörschwelle. Der leisere Ton ist dann nicht mehr zu hören.

Auf große Muschelkopfhörer besser verzichten

Fußgänger müssen sich hingegen keine Sorgen über ein Bußgeld machen. Sie gelten nicht als Fahrzeugführer und haben demnach kein Verwarngeld zu befürchten. Du solltest dennoch eine moderate Lautstärke für die Musikbeschallung per Kopfhörer wählen - deiner eigenen Sicherheit zuliebe.

Um nicht doch Gefahr zu laufen, wichtige Verkehrssignale zu überhören, raten Experten vom Tragen großer Muschelkopfhörer (Over-Ear-Kopfhörer) im Straßenverkehr ab. Denn: Diese decken das Ohr komplett ab und dämpfen die Umgebungslautstärke somit deutlich.

Der Maskierungseffekt wird dadurch verstärkt. Ähnliches gilt für Earbuds bzw. In-Ear-Kopfhörer. Daher besser Half-In-Ear-Kopfhörer oder kleine On-Ear-Kopfhörer verwenden. Diese sind vergleichsweise schalldurchlässig.

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