Auto nicht richtig von Schnee und Eis befreien - das wird teuer
Autor: Freier Mitarbeiter, Dunja Neupert-Kalb
Franken, Dienstag, 09. Februar 2021
In den vergangenen Tagen kam noch einmal richtig Schnee vom Himmel. Das bedeutet, dass wir unsere Autos wieder von Schnee und Eis befreien müssen. Bei eisigen Temperaturen gerade in den frühen Morgenstunden gibt es kaum etwas, das weniger Spaß macht. Und tun Sie es nicht, kann das richtig teuer werden.
Die Temperaturen liegen deutlich unter dem Gefrierpunkte - und damit kommt etwas auf uns alle zu, was kaum jemand gerne macht: Eiskratzen. Zumindest für diejenigen, die ihr Auto nicht in einer Garage geparkt haben. Ein verhasstes Winterritual für die meisten. Dennoch kommen wir nicht drumherum, auch mal im Halbdunkeln die Autoscheiben von Eis und Schnee befreien zu müssen.
Um das Eiskratzen ranken sich viele Mythen und Tipps, die keine sind. Zudem können "Fehler" beim Eiskratzen teuer werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie bisher vermutlich immer falsch gemacht haben - aber natürlich auch, wie es richtig geht.
"Fehler" beim Eiskratzen können teuer werden - Bußgeld bis zu 80 Euro
Die Scheiben im Winter nicht von Schnee und Eis zu befreien ist kein Kavaliersdelikt: Laut StVO droht ein Bußgeld von 10 Euro, wenn Sie lediglich ein "Guckloch" in die Frontscheibe kratzen. Wenn Sie das Autodach nicht von Schnee befreien, werden sogar 25 Euro fällig. Und sollten Sie mit verschneiten - und damit nicht erkennbaren - Kennzeichen fahren, kostet das zudem fünf Euro Bußgeld. Doch es kann noch teurer werden.
Während Sie dem Eis mit Kratzer und Enteiserspray zu Leibe rücken, sollte übrigens auch der Motor aus bleiben. Denn auch Warmlaufenlassen des Motors kann teuer werden. Viele Autofahrer haben es sich im Winter angewöhnt, ihr Auto im Stand laufen zu lassen. Doch das ist verboten. Denn: Wenn Sie den Motor Ihres Wagens warm laufen lassen, kann das ein Bußgeld von 80 Euro nach sich ziehen. (Bis zum 27. April 2020 kostete die Ordnungswidrigkeit übrigens lediglich 10 Euro Bußgeld.) Unnötiger Lärm und vermeidbare Umweltbelastungen durch Abgase sind die Gründe.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. "Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen", heißt es auf der Seite von bußgeldkatalog.org. So verbrauche ein kalter Motor bei frostigen Temperaturen im Stand pro Stunde zwei bis drei Liter Sprit. Wer auch nur für fünf Minuten den Motor laufen lässt, verbrauche dabei 0,2 Liter und puste knapp 500 Gramm CO2 in die Umwelt, nennt der Tüv Thüringen ein Beispiel. Damit ließen sich ansonsten drei Kilometer fahren.
Unsere Tipps: Häufige Fehler beim Eiskratzen
- Falsche Kratz-Hilfsmittel: Häufig werden EC-Karten oder ähnliches empfohlen, diese sind im Regelfall aber nicht stabil genug, und am Ende ist eher die Karte beschädigt als die Eisschicht. Auch CD-Hüllen werden als Kratzer-Alternative angepriesen. Hier sollte man sehr vorsichtig sein, da die Hüllen häufig zu Kratzern in der Autoscheibe führen.
- Heißes Wasser über die Scheibe gießen: Hier besteht aufgrund des hohen Temperatur-Unterschiedes das Risiko eines Reißens oder Springens der Scheibe, das gleiche gilt für beheizte Eiskratzer, wenn diese überhaupt warm werden.