E-Auto am Gehweg laden: Ist das erlaubt und wo darf das Kabel liegen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 26. Juni 2024
Einfach das Ladekabel über den Gehweg zu führen, um das eigene Elektroauto direkt vor der Haustür mit Strom zu versorgen - ist das überhaupt erlaubt? Ein Urteil aus Frankfurt gibt Aufschluss darüber, ob es erlaubt ist. Mehr dazu erfährst du von uns.
- Ladekabel für E-Autos dürfen nicht über Gehweg gelegt werden
- Barrierefreier Gehweg hat Vorrang vor privatem Interesse
- Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt
- Sondergenehmigungen möglich: Liegen im Ermessen der Stadt
Die Idee klingt verlockend: das Ladekabel des E-Autos über den Bürgersteig bis zur heimischen Steckdose verlegen. Gerade, weil E-Autos im Gegensatz zu Benzinern auf 100 Kilometer immer preiswerter werden. Doch das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt hat entschieden, dass Bewohner den Gehweg für diesen Zweck nicht benutzen dürfen. Wo darf das Kabel verlegt werden und wann kann es zu Schwierigkeiten kommen? Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten.
E-Auto am Gehweg laden: Kabelbrücken helfen auch nicht - Barrierefreiheit geht vor
In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt Oberursel eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Die Stadt Oberursel lehnte dies ab, woraufhin der Mann klagte.
Der Kläger argumentierte vor Gericht, die Kabelbrücken stellten keine Gefahr für die Fußgänger dar und die Stadt habe nicht genügend Ladesäulen, um seine beiden Fahrzeuge jederzeit aufladen zu können. Auch hätte die Stadt die Aspekte des Klimaschutzes und der angestrebten Mobilitätswende bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main (Urteil vom 18.2.2022, Az.: 12 K 540/21. F) wies die Klage ab. Mit einer Kabelbrücke werde für Personen in einem Rollstuhl oder einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen, hieß es unter anderem zur Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.
Sondergenehmigungen möglich - Entscheidung im Einzelfall
Auch durch der Aspekt des staatlichen Klimaschutzes ergäben sich keine Rechte einzelner Bürger. Entsprechend musste die Behörde diesen Aspekt in ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen. Des Weiteren erklärte der Richter, dass die Mobilität des E-Auto-Besitzers nicht unangemessen eingeschränkt werde. Seine beiden Fahrzeuge ließen sich auch nacheinander an einer Ladestation aufladen.
Die Ablehnung der Stadt sei laut Rechtsexperten gerechtfertigt, denn: Das Erteilen der Sondernutzungserlaubnis steht im Ermessen der Stadt. Deshalb besteht grundsätzlich kein gebundener Rechtsanspruch darauf, dass sie erteilt wird, sondern lediglich ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung