Sie haben einen Autounfall und sind nicht schuld, aber können es nicht beweisen? Dashcams können wertvolle Video-Beweise liefern, doch ihr Einsatz ist in Deutschland umstritten. Wir sagen Ihnen, wann Sie die Kameras für Ihr Auto nutzen dürfen.
Dashcams kennen viele von Autounfall-Videos aus Russland, wo die kleinen Kameras quasi zur Grundausstattung jedes Autos gehören. Auch in Deutschland halten die praktischen Kameras, die bei Unfällen im Zweifelsfall die Schuldfrage klären können, langsam Einzug. Doch hier ist der Einsatz im Straßenverkehr streng geregelt und nur in Ausnahmefällen zulässig. Wir erklären, wann der Einsatz legal ist und worauf Sie beim Kauf einer Dashcam achten sollten.
Mit dem Einsatz einer Dashcam können Sie selbst gegen geltendes Recht verstoßen
Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland schon lange umstritten. Das Problem ist, dass die Auto-Kameras gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wie z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Lange waren die Dashcams in Deutschland daher als Beweismittel unzulässig. Das hat sich aber mit dem BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 geändert, welches den Einsatz im öffentlichen Raum in engen Grenzen erlaubt und Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel nicht mehr verbietet.
Worauf Sie beim Filmen mit einer Dashcam achten müssen
Wenn Sie sich beim Filmen mit Ihrer Dashcam im legalen Bereich bewegen wollen, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Mit dem Urteil des BGH ist das Anbringen einer solchen Kamera grundsätzlich erlaubt. Permanentes Filmen und Speichern des Straßenverkehrs ohne Anlass ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen weiterhin verboten.
Die Dashcam kann also nur bei einem konkreten Anlass zum Einsatz kommen. Da Sie die Kamera nicht noch kurz vor einem Unfall einschalten können, benötigt die Dashcam einige technische Features:
- Loop-Funktion: Die Loop-Funktion sorgt dafür, dass nicht dauerhaft gespeichert wird, sondern stetig in kurzen Clips, wobei die ältesten automatisch wieder gelöscht werden. Wichtig: Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die älteren Clips nicht erst gelöscht werden, wenn die Speicherkarte voll ist
- G-Sensor: Damit der Clip eines Unfalls nicht automatisch gelöscht wird, sollte die Dashcam einen G-Sensor haben, welcher die Kollision erkennt und den Clip automatisch speichert
- GPS und Datums-/ Zeiterfassung: Damit die zeitlichen und örtlichen Daten des Unfalls gesichert sind, sollte Ihre Dashcam über ein GPS verfügen, sowie Datum und Uhrzeit erfassen können
Diese Dashcams besitzen alle notwendigen Features
Die Garmin Dash Cam 55 ab 155,95 Euro*
- 3,7 Megapixel Kamera
- Loop-Funktion und G-Sensor
- 2 Zoll Display
- 122° Objektiv
- Speicher bis 64 GB
- Weitere Besonderheiten: Sprachsteuerung, Auffahrwarner, Fahrspurassistent, Blitzerwarner, Zeitrafferfunktion