Neuer Grenzwert nach Cannabis-Legalisierung: Auswirkungen auf Autofahrer

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Erfahre mehr über die Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf das Autofahren: Neue Grenzwerte und Strafen stehen im Fokus.

  • Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung aufs Autofahren
  • Neuer Grenzwert und Strafen nach Legalisierung
  • Ausnahmen für medizinische Cannabis-Patienten

In der Autonation Deutschland ist das Autofahren bis ins Detail geregelt. Wer beispielsweise mit Handy am Steuer erwischt wird, dem droht ein hohes Bußgeld. Doch auch wegen körperlicher Einschränkungen kann unter anderem die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Das gilt übrigens nicht nur für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Demnach können auch Krankheiten beim Autofahren dazu führen, dass man den Führerschein verliert. Eine Ausnahme stellen aktuell Cannabis-Patienten dar, die das Gras medizinisch verordnet bekommen haben. Aber welche Grenzwerte gelten allgemein für Autofahrer? Welche Strafen drohen und was soll sich bezüglich der Cannabis-Legalisierung ändern? Eine Übersicht.

Update: Änderungen nach Cannabis-Legalisierung - ADAC plädiert für "keine Experimente am Steuer"

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Cannabis-Legalisierung ist seit dem 1. April umgesetzt worden. Infolgedessen erwarten uns einige Änderungen und Anpassungen – auch im Straßenverkehr. Das Gesetz sah vor, dass das Verkehrsministerium die Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage neu prüft und gegebenenfalls anpasst. Wie nun unter anderem der ADAC berichtet, wurde demnach ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dafür benötige man jedoch einen noch ausstehenden Beschluss des Bundestags. Bis dahin sei nach wie vor der alte Grenzwert bindend. 

Zudem fordert der deutsche Automobilclub auch, dass man sich an den Regeln in Bezug auf den Alkohol orientiert. So sollten für Fahranfänger die gültigen Regeln inklusive niedrigem Grenzwert beibehalten werden. Zusätzlich wird empfohlen, neue Messmethoden, wie zum Beispiel die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, zu prüfen.

Der ADAC ermahnt jedoch, dass mit der "Sicherheit im Straßenverkehr nicht experimentiert werden darf." Vor allem, da der Konsum von Cannabis - ähnlich dem Alkoholkonsum - die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen negativ beeinflusst. Der Leiter der ADAC-Rechtsabteilung Dr. Markus Schäpe plädiert: "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert". Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung unter dem Motto "Don't drive high" sei zudem unabdingbar.

Meldung vom 01.02.2024: Cannabis-Legalisierung: Grenzwerte, Strafen und Ausnahmen für Autofahrer

Beim Alkohol gibt es mit der bekannten Promillegrenze einen festgelegten Grenzwert für strafbares Fahren. Allerdings gibt es eine solche Regel nicht für das Fahren unter Drogeneinfluss. Wirft man einen Blick auf §24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) findet man nur Folgendes: "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt." In der angesprochenen Anlage wird dabei unter anderem Cannabis und das darin enthaltene Tetrahydrocanabinol (THC) genannt - jedoch ohne Grenzwert.

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Seit Jahren herrscht deswegen eine Diskussion unter Experten, wie Medizinern und Juristen. Diese konnten sich nicht auf einen rechtlich bindenden Wert einigen. Deshalb existiert nur eine Empfehlung, welche jedoch in der tatsächlichen Rechtsprechung angewendet wird, so der ADAC. Die dabei vorgesehene Grenze entspricht einer THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Die Begründung für den extrem niedrigen Wert ist, dass er lediglich für den Nachweis des Cannabis-Konsums dienen soll. Das Problem: Der Wert lässt dabei keine Rückschlüsse auf die Verkehrssicherheit zu.

Eine Ausnahme des §24 und der Grenzwert-Empfehlung stellen Cannabis-Patienten dar. Diese dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, insofern die Fahrtüchtigkeit trotz Cannabis-Medikation nicht beeinträchtigt wird. Dies wurde von der damaligen Bundesregierung im Jahr 2017 bestätigt. Patienten und Patientinnen, die über ein vom Arzt verschriebenes Rezept für Cannabis verfügen und dies gemäß der Bestimmungen des Doktors einnehmen, drohen keine Strafen nach Straßenverkehrsgesetz.

Kiffen am Steuer - Diese Strafen drohen nach einer Drogenfahrt

Welche Folgen hat es aktuell, wenn man im Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss von der Polizei aufgehalten wird?  Gemäß §24 der StVG liegt bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit vor. Dabei entscheidend - die Ordnungswidrigkeit gilt zunächst unabhängig von der Wirkstoffkonzentration und etwaigen Ausfallerscheinungen. Daraus staffelt sich das aktuelle Strafmaß, wie folgt:

  • Ersttäter: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Wiederholungstäter einer Alkohol- oder Drogenfahrt: 1000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Nach dem Vorliegen von mehreren einschlägigen Alkohol- oder Drogenfahrten: 1500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Unabhängig der Häufigkeit ist mit einer Überprüfung der Fahreignung zu rechnen. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird auch nach einem Vergehen angeordnet.

Allerdings können Fahrten unter Cannabis-Einfluss nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern auch als Straftat eingestuft werden. Dem ADAC nach sei dafür ausschlaggebend, ob die Polizei Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen feststellt. Daraufhin wird eine Blutentnahme angeordnet, welche bei positivem Ergebnis zur Einleitung eines Strafverfahrens führt. Im Gegensatz zur zuvor beschriebenen Ordnungswidrigkeit droht bei einer Drogenfahrt ohne Folgen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Sollte man jedoch unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr gefährden, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. In beiden Fällen wird zudem der Führerschein für mindestens zehn Monate eingezogen und zwei bis drei Punkte dem Verkehrsregister hinzugefügt.

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Problem bei Konsum: Geringer Grenzwert und lange Nachweisbarkeit

Aufgrund des aktuellen geringen Grenzwertes kann Cannabis auch lange Zeit nach dem eigentlichen Konsum zum Problem werden. Der Grund dafür ist, dass Cannabis und das darin enthaltene THC lange im Körper nachweisbar bleibt.

Wer kifft, sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit mindestens 24 Stunden auf das Autofahren verzichten. Allerdings ist THC - auch nach einmaligem Konsum- knapp einen Monat im Blut nachweisbar. 

Wer also in dieser Zeit einen Unfall verursacht, der eine Blutentnahme zur Folge hat, muss mit den oben beschriebenen Strafen rechnen. Deshalb wurde und wird im Zuge der Cannabis-Legalisierung auch über etwaige neue Grenzwerte und Anpassungen im Straßenverkehr diskutiert.

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Mit dpa

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