Erfahre mehr über die Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf das Autofahren: Neue Grenzwerte und Strafen stehen im Fokus.
- Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung aufs Autofahren
- Neuer Grenzwert und Strafen nach Legalisierung
- Ausnahmen für medizinische Cannabis-Patienten
In der Autonation Deutschland ist das Autofahren bis ins Detail geregelt. Wer beispielsweise mit Handy am Steuer erwischt wird, dem droht ein hohes Bußgeld. Doch auch wegen körperlicher Einschränkungen kann unter anderem die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Das gilt übrigens nicht nur für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Demnach können auch Krankheiten beim Autofahren dazu führen, dass man den Führerschein verliert. Eine Ausnahme stellen aktuell Cannabis-Patienten dar, die das Gras medizinisch verordnet bekommen haben. Aber welche Grenzwerte gelten allgemein für Autofahrer? Welche Strafen drohen und was soll sich bezüglich der Cannabis-Legalisierung ändern? Eine Übersicht.
Update: Änderungen nach Cannabis-Legalisierung - ADAC plädiert für "keine Experimente am Steuer"
Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Cannabis-Legalisierung ist seit dem 1. April umgesetzt worden. Infolgedessen erwarten uns einige Änderungen und Anpassungen – auch im Straßenverkehr. Das Gesetz sah vor, dass das Verkehrsministerium die Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage neu prüft und gegebenenfalls anpasst. Wie nun unter anderem der ADAC berichtet, wurde demnach ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dafür benötige man jedoch einen noch ausstehenden Beschluss des Bundestags. Bis dahin sei nach wie vor der alte Grenzwert bindend.
Zudem fordert der deutsche Automobilclub auch, dass man sich an den Regeln in Bezug auf den Alkohol orientiert. So sollten für Fahranfänger die gültigen Regeln inklusive niedrigem Grenzwert beibehalten werden. Zusätzlich wird empfohlen, neue Messmethoden, wie zum Beispiel die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, zu prüfen.
Der ADAC ermahnt jedoch, dass mit der "Sicherheit im Straßenverkehr nicht experimentiert werden darf." Vor allem, da der Konsum von Cannabis - ähnlich dem Alkoholkonsum - die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen negativ beeinflusst. Der Leiter der ADAC-Rechtsabteilung Dr. Markus Schäpe plädiert: "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert". Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung unter dem Motto "Don't drive high" sei zudem unabdingbar.
Meldung vom 01.02.2024: Cannabis-Legalisierung: Grenzwerte, Strafen und Ausnahmen für Autofahrer
Beim Alkohol gibt es mit der bekannten Promillegrenze einen festgelegten Grenzwert für strafbares Fahren. Allerdings gibt es eine solche Regel nicht für das Fahren unter Drogeneinfluss. Wirft man einen Blick auf §24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) findet man nur Folgendes: "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt." In der angesprochenen Anlage wird dabei unter anderem Cannabis und das darin enthaltene Tetrahydrocanabinol (THC) genannt - jedoch ohne Grenzwert.
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Seit Jahren herrscht deswegen eine Diskussion unter Experten, wie Medizinern und Juristen. Diese konnten sich nicht auf einen rechtlich bindenden Wert einigen. Deshalb existiert nur eine Empfehlung, welche jedoch in der tatsächlichen Rechtsprechung angewendet wird, so der ADAC. Die dabei vorgesehene Grenze entspricht einer THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Die Begründung für den extrem niedrigen Wert ist, dass er lediglich für den Nachweis des Cannabis-Konsums dienen soll. Das Problem: Der Wert lässt dabei keine Rückschlüsse auf die Verkehrssicherheit zu.