Kommendes Jahr müssen rund 40 Millionen Deutsche ihren Führerschein in ein fälschungssicheres EU-einheitliches Exemplar umtauschen. Dabei gibt es Einiges zu beachten.
- In Deutschland beginnt ab nächstem Jahr eine große bürokratische Umtauschaktion der Führerscheine
- Rund 40 Millionen Menschen müssen ihren Führerschein in ein fälschungssicheres EU-einheitliches Exemplar umtauschen
- Dabei müssen einige Fristen beachtet werden
- Wer oft im EU-Ausland unterwegs ist, sollte über einen zeitnahen Umtausch nachdenken
Auf Deutschlands Führerscheinbesitzer kommt eine große Umtauschwelle zu. Dabei geht es um gewaltige Zahlen: Fast 40 Millionen Menschen müssen ihre bisherige Fahrerlaubnis in ein fälschungssicheres Exemplar umtauschen. Das sind etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland beginnt die Frist für die ersten Umtauschaktionen zwar erst im kommenden Jahr, ab Januar 2022, dennoch sollten Verbraucher es nicht allzu sehr hinauszögern, um Verwaltungen nicht zu überfordern.
Künftig soll es einheitliche Führerscheine in der EU geben
Hintergrund ist, dass der Bundesrat Anfang 2019 beschlossen hat, den Umtausch von Führerscheinen in einer bestimmten zeitlichen Staffelung umzusetzen, um eine EU-Richtlinie zu erfüllen. Nach dieser müssen bis zum 19. Januar 2033 alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Künftig wird es in der EU ein einheitliches Muster für Fahrerlaubnisse geben, das "insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt", so das Bundesverkehrsministerium. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Für jeden Autofahrer bedeutet dies, dass er seinen Führerschein herausholen und überprüfen muss, seit wann er die aktuelle Fahrerlaubnis besitzt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes und nicht das Erteilungsdatum. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr gibt es unterschiedliche Fristen. Wann die persönliche Frist abläuft, zeigt die Liste des Bundesverkehrsministeriums.
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, dann gehen Sie zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Zudem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein mitbringen. Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Nach Angaben des ADAC kostet der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle rund 25 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für das biometrische Passfoto. Nach dem Umtausch darf der alte Führerschein behalten werden, er wird jedoch entwertet.
Millionen Autofahrer müssen handeln: Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat - anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.
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Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Dabei wird der Umtausch in zwei Staffelungen eingeteilt: In Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998, und in Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind.