Die letzte Ruhe - muss es ein Erdgrab sein?
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Dienstag, 22. Februar 2022
Seit Jahrhunderten werden Menschen in Erdgräbern beigesetzt. Doch immer mehr wünschen sich eine andere Art der Bestattung. Welche Alternativen gibt es?
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In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Darin wird unter anderem geregelt, wer für die Bestattung verantwortlich ist. Diese Regel ist einheitlich und gilt für alle volljährigen Personen. In der Reihenfolge sind dies: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Sind keine Angehörigen vorhanden oder es findet sich niemand, wird die Bestattung von der Gemeinde veranlasst. Ebenfalls ist der Zeitpunkt gesetzlich geregelt, wann eine Bestattung durchzuführen ist. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod darf diese erfolgen, auch gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, bis wann eine Bestattung spätestens durchzuführen ist. Abweichungen können sich durch epidemische oder andere Notlagen ergeben.
Auch die unterschiedlichen Grabarten und Ruhefristen sind geregelt. In Deutschland gibt es die Friedhofspflicht. Das bedeutet, man kann nur auf dem Friedhof seine letzte Ruhestätte finden. Und hier sind dann auch die unterschiedlichen Grabarten genau definiert. Doch immer mehr Menschen wünschen sich eine Alternative. Welche Möglichkeiten gibt es und wie kann man sie durchführen lassen?
Die letzte Ruhe - Möglichkeiten
Seit Jahrhunderten gehört die Erdbestattung zu unserer Kultur. Als Menschen anfingen, Verstorbene zu beerdigen, befürchtete man, das Grundwasser zu vergiften oder andere gesundheitliche Risiken durch die Beerdigung von Leichnamen zu verursachen. Aufgrund dieser Ängste legten die Gemeinden ihre Friedhöfe außerhalb der Wohnbereiche an, sodass die Bestattung Verstorbener auf diesen Friedhöfen zu einer Art stillschweigenden Übereinkunft wurde. Erst 1934 wurde offiziell die Friedhofspflicht gesetzlich im Feuerbestattungsgesetz geregelt.
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Auch die Art der Gräber ist geregelt. So gibt es zunächst das Wahlgrab. Hier kann man sich die Stelle relativ frei aussuchen und nach Position, Entfernung vom Friedhofstor, Umgebung, Größe und auch Kosten wählen. Wahlgräber sind als Einzel- oder Mehrfachgrab möglich. Preiswerter ist das Reihengrab. Hier ist die Größe fest des Grabes vorbestimmt und die Gräber werden der Reihe nach vergeben. Eine letzte Alternative ist das anonyme Grab. Hier wird man auf einem Gräberfeld bestattet. Es gibt in diesem Fall weder einen Grabstein noch ist Grabschmuck möglich.
Alle Alternativen gelten sowohl für die traditionelle Sargbestattung als auch für eine Urnenbestattung. Für Urnen bieten immer mehr Kommunen auch sogenannte Urnenstelen oder Kolumbarien an. Dort wird die Urne in einer Mauer mit einer Platte davor eingesetzt. Hier ist der Grabschmuck nur begrenzt möglich, die Ausgestaltung liegt im Ermessen der Kommune. Doch auch für eine Feuerbestattung gilt im Allgemeinen die Friedhofspflicht. Es ist nicht gestattet, die Urne mit nach Hause zu nehmen und im eigenen Garten zu beerdigen oder die Asche zu verstreuen. Hier bietet nur die Bestattung auf einem Waldfriedhof eine wirkliche Alternative. Dort wird die Urne im Wurzelwerk eines Baumes beigesetzt. Eine Plakette mit Geburts- und Todesdatum und dem Namen wird angebracht.
Welche Alternativen gibt es noch?
Abgesehen von den traditionellen Bestattungsarten gibt es seit einigen Jahren immer mehr Alternativen. Sei es, weil man auch im Tod eine gewisse Individualität bewahren möchte oder aber, weil man niemanden hat, der ein Grab pflegt beziehungsweise man niemandem diese Last aufbürden möchte. Diese Arten der Bestattung sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden, nicht jede Art der Bestattung ist überall erlaubt.