In Deutschland gilt eine Passpflicht. Doch muss dein Ausweis ständig mitgeführt werden? Und welche Dokumente werden sonst noch benötigt?
- Was bedeutet die Passpflicht?
- Wofür wird der Reisepass benötigt?
- Welche Dokumente sollten mitgeführt werden?
- Muss der Führerschein immer dabei sein?
Personalausweis, Reisepass, Meldebescheinigung, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) - die Liste der Dokumente, die du benötigst, scheint unendlich zu sein. Doch welche davon brauchst du wirklich? Welche Dokumente sind Pflicht? Und was davon musst du eigentlich ständig mitführen?
Perso, Reisepass & Co. - welche Dokumente du brauchst
Alle deutschen Staatsbürger*innen sind gemäß §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Das bedeutet, sobald du 16 Jahre alt bist, brauchst du ein entsprechendes Ausweisdokument. Besitzt du keinen, so begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Es gibt allerdings Ausnahmen. Pflegebedürftige Personen oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, können nach einem formlosen Antrag bei der Meldebehörde davon befreit werden. Dafür ist aber ein Nachweis nötig, der in Form einer Bestätigung des Pflegedienstes, des Pflegeheims, des Krankenhauses oder des Hausarztes beigelegt werden muss, ebenso wie das bisherige Ausweisdokument. Im Normalfall reicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Schengenraum ein Personalausweis. Ein Reisepass wird dann benötigt, wenn du dich auf Reisen außerhalb des Schengenraumes begibst, wie zum Beispiel auch mittlerweile nach Großbritannien. Eine weitere Besonderheit: Der Kinderausweis. Bis zum 26. Juni 2012 konnten Kinder im Reisepass der Eltern mit eingetragen werden. Das ist nicht mehr erlaubt. Nun müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, also bis zum 13. Geburtstag, genügt ein Kinderreisepass ohne elektronischen Chip. Diese sind allerdings seit dem 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig; vorher ausgestellte Ausweise gelten sechs Jahre. Eine Verlängerung, auch für vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Ausweise, ist nur um jeweils 1 Jahr möglich. Doch Achtung: Nicht alle Länder akzeptieren diese Ausweise, daher solltest du dich vorher genau informieren.
Wenn du ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum bewegen möchtest, benötigst du einen Führerschein respektive eine Fahrerlaubnis. Diese Begriffe sind keine Synonyme. Die Fahrerlaubnis gestattet das Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, der Führerschein ist der Nachweis darüber, quasi die Besitzurkunde über die Fahrerlaubnis. Zusätzlich benötigst du, wenn du das Kfz benutzen willst, die Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein genannt. Darin sind die technischen Daten des Fahrzeuges enthalten, die zur Zulassung desselben benötigt werden. Weiterhin enthalten sind Name und Anschrift des Halters oder der Halterin, das Kennzeichen sowie Angaben über die Hauptuntersuchung. Nicht zu verwechseln mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher auch Fahrzeugbrief genannt. Hier sind unter anderem eindeutige Merkmale des Fahrzeugs erfasst, wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (früher Fahrgestellnummer), Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN). Dieses Dokument weist dich (oder eine andere Person) als Halter oder Halterin aus und verbleibt beim Eigentümer oder der Eigentümerin.
Seit Corona ist dieses Dokument wieder aktuell: der Impfausweis. Hier sind alle Impfungen eingetragen, die du erhältst. War es bis vor Corona im Grunde nicht wichtig, ob du diesen mitführst, so hat sich die Situation dahingehend verändert, dass viele Länder einen Nachweis über Corona-Impfungen verlangen. So wie es beispielsweise in einigen afrikanischen Ländern vorher bereits der Fall, wenn zwingend etwa eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben war. Mittlerweile sind diese Nachweise auch digital möglich. Ferner gibt es noch andere Ausweisdokumente, die für bestimmte Personengruppen wichtig sind, wie zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis.
Was muss mitgeführt werden?
Ein allgemeiner Irrglaube besteht darin, dass man sein Ausweisdokument mitführen muss. Dem ist nicht so. Jede*r Deutsche ist berechtigt, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, ohne ein Identifikationspapier mit sich zu führen. Aber: Unter Umständen kann es sinnvoll sein, dass du es bei dir hast. Beispielsweise bei einer Teilnahme an einer Demonstration oder auch im Auto. Wenn du von der Polizei kontrolliert wirst und du dich nicht ausweisen kannst, ist sie berechtigt, dich zur Feststellung deiner Personalien mit auf die Wache zu nehmen. Eine weitere Ausnahme gilt es zu beachten, wenn du in einer Branche arbeitest, in der es häufig zu illegaler Beschäftigung kommt. Dazu gehören:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe