Bürger müssen sich 2025 auf eine Änderung bei der Beantragung von Personalausweisen einstellen. Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder Neuerungen gegeben hatte, geht es nun um die Passbilder.
- Änderungen im Personalausweis: Das müsst ihr beim Beantragen beachten
- Deshalb könnt ihr 2025 keine Fotoboxen und Bilder aus der Drogerie mehr benutzen
- So beantragt ihr euren neuen Personalausweis richtig
- Datenschutz & Bequemlichkeit: Dafür gibt es den Online-Ausweis
Bereits in den vergangenen Jahren hat es immer wieder Änderungen beim Personalausweis gegeben - in diesem Jahr kommt eine weitere Neuerung. Ab dem 1. Mai 2025 soll es nun auch große Änderungen beim Passfoto geben. Was du dazu wissen musst und wie du in Zukunft das Dokument beantragen kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
Allgemeine Infos zum Personalausweis: Dann müsst ihr das Dokument erneuern
Der Zeitpunkt, wann der Personalausweis verlängern werden muss, hängt vom Alter ab. Wer unter 24 Jahre alt ist, musst du den Ausweis alle sechs Jahre verlängern. Danach muss er alle zehn Jahre erneuert werden. Zu welchem Datum der Personalausweis die Gültigkeit verliert, kann auf der Rückseite des Dokuments nachgelesen werden.
Die Beantragung des Personalausweises ist kostenlos, jedoch muss für die Herstellung gezahlt werden. Bist du unter 24 Jahre alt, zahlst du 22,80 Euro. Für alle Anderen kostet das Dokument 37 Euro. Falls du deinen Personalausweis bei einer Behörde außerhalb eures Wohnorts beantragen willst, kommen zusätzlich nochmal 13 Euro für die Bearbeitung dazu.
Im Durchschnitt dauert es mindestens zwei Wochen, bis du deinen neuen Ausweis bekommst. Solltest du das Dokument dringend brauchen, kannst du dir gegen einen Aufpreis auch einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Sobald der neue Ausweis fertig ist, bekommst du eine Nachricht und einen Brief vom Bürgeramt, mit dem du die Online-Funktion eures Ausweises freischalten kannst.
Änderung steht bevor: Ab Mai 2025 wird das Passbild digital
Wer zurzeit ein neues Passfoto machen will, muss bereits einige Vorgaben beachten. Auf dem Bild darf zum Beispiel kein Schatten ins Gesicht fallen und der Hintergrund muss immer einfarbig sein.
Während die biometrischen Bilder aktuell noch in Drogerien oder Fotoboxen gemacht werden dürfen, sollen ab dem 1. Mai 2025 nur noch Bilder erlaubt sein, die bei einem Fotografen oder der Behörde gemacht worden sind. Die Bilder sollen in Zukunft nicht mehr ausgedruckt werden, sondern über einen Online-Speicher direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Eine Übermittlung des Bildes via SD-Karte oder per Mail ist nicht zulässig. Die Fotografen können sich stattdessen registrieren und die Bilder über den Online-Speicher an die Behörden übermitteln.
Ach so: Der neue Ausweis kommt, um sich Behördengänge ersparen zu können! Um dies nutzen zu können, muß man aber zur Behörde! Sehr sinnig! Echt deutsch!