Änderungen für Häuslebauer 2022: Preissteigerungen, Baupflichten und Förderungen, die wegfallen
Autor: Frank Kirschberger
Deutschland, Donnerstag, 10. März 2022
Förderungen nach KfW-55-Standard sind am 31.01.2022 geendet. Teilweise gilt eine Solarpflicht beim Hausbau. Der steigende CO2-Preis führt zu höheren Kosten. Sowohl Bauherren als auch Immobilienbesitzer sollten die Neuerungen beachten.
- Förderungen nach dem KfW-55-Standard fallen weg
- Höhere Mindestlöhne machen das Bauen teurer
- Solaranlagen werden bei Neubauten zur Pflicht
- Die EEG-Umlage sinkt - die Heizkosten steigen
- Die Grundsteuerreform: einige profitieren, andere nicht
Im Jahr 2022 müssen sich Häuslebauer auf einiges einstellen. Manche Förderungen wird es nicht mehr geben, andere Pflichten kommen dagegen auf sie zu. Neben der Corona-Krise und dem Krieg in der Ukraine sorgen auch steigende Mindestlöhne für höhere Preise beim Bauen.
Die Anforderungen an Neubauten steigen deutlich
Die bisherige Förderung von Niedrigenergie-Häusern nach dem KfW-55-Standard lief - zumindest für Neubauten - zum 31.01.2022 aus.
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Für alle anderen Bauherren gilt ab dem 01. Februar 2022 der strengere KfW-40-Standard. Das heißt, dass im Vergleich zu einem im Gebäude-Energiegesetz (GEG) festgelegten Referenzgebäude nur maximal 40 Prozent der Primärenergie verbraucht werden darf. Das ist zwar gut für die Umwelt, verursacht aber auch weitere Baukosten. Dazu kommt auch noch die Pflicht zu Solaranlagen, die zurzeit jedoch nur in Baden-Württemberg für Neubauten gilt.
Weitere Bundesländer sind noch am Beraten. Damit relativiert sich jedoch auch die Fördersumme, zumal die Kosten für den Hausbau dann überproportional zur CO2-Einsparung steigen dürften. Ein weiterer Kostenfaktor sind auch die ab Januar geltenden höheren Mindestlöhne im Baugewerbe. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) möchte zukünftig vor allem auch die energetische Gebäudesanierung von bereits bestehenden Immobilien unterstützen, um mehr Kohlendioxid einzusparen. Somit kann sich auch der Kauf und die anschließende Instandsetzung von älteren Immobilien lohnen.
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Jetzt Einsparpotential errechnen*Die EEG-Umlage sinkt und die Heizkosten steigen - zwei wichtige Kostenfaktoren
Die gute Nachricht zuerst: Beim Strom sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/kWh. Doch sollte man sich hier nicht zu früh freuen, da auf der anderen Seite die Kosten für die Strom-Beschaffung durch die Energieversorger deutlich steigen.