Tickets: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Festivals und Konzerte bis Ende August abgesagt
Autor: Robert Wagner, Rebecca Vogt
Franken, Donnerstag, 16. April 2020
Nun ist es offiziell: Bis Ende August wird es in Deutschland keine größeren Veranstaltungen geben. Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung eine Gutschein-Lösung beschlossen. Doch was heißt das genau?
Seit Mittwoch, 15.04.2020, ist es offiziell: Bis Ende August wird es in Deutschland keine Großveranstaltungen geben. Bis mindestens zum 31.08.2020 müssen die Menschen in Deutschland damit auf Konzerte und lokale Feste wie die Bergkirchweih oder das Annafest verzichten. Auch der gesamte Festivalsommer fällt damit mehr oder weniger ins Wasser. Und viele Menschen fragen sich: Bekomme ich jetzt mein Geld zurück?
Obwohl die allgemeine Gesetzeslage in Deutschland in vielen Fällen eine Erstattung vorsieht (siehe unten), hatte sich die Bundesregierung Anfang April für eine Gutschein-Lösung entschieden. Denn auch viele Unternehmen und Veranstalter kämpfen um ihre Existenz. Eine Erstattung der bereits gekauften Tickets könnte für viele das Aus bedeuten. Kein Wunder also, dass sich viele Veranstalter im Moment noch bedeckt halten. Am Donnerstag gaben beispielsweise die Veranstalter von "Rock im Park" in Nürnberg bekannt, dass das Jubiläumsfestival auf das Jahr 2021 verschoben werden soll. Genauere Angaben zum Umgang mit den Tickets und der Abwicklung von Forderungen der Festivalbesucher machten die Veranstalter jedoch zunächst nicht.
Gutscheine statt Erstattung - was bedeutet das?
Die Bundesregierung hatte am 8. April 2020 eine Lösung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen formuliert: Statt den Kaufpreis zu erstatten, sollen Veranstalter den Käufern Gutscheine ausstellen, die dann für Nachholtermine oder vergleichbare Veranstaltungen bis Ende 2021 gelten sollen. Gutscheine soll es demnach nicht nur geben, wenn man ein Ticket für ein Konzert oder ein Fußballspiel hatte, sondern auch für Sprach- und Sportkurse, bei Fitnessstudio-Verträgen und Opernabos. Gleiches gilt bei Saisonkarten für Schwimmbad, Freizeitpark oder Museen - und bei Dauerkarten etwa für die Fußball-Bundesliga oder Handballspiele. Einzige Voraussetzung: Man muss die Tickets vor dem 8. März gekauft haben.
Dies ist auch jetzt, nach der Verlängerung der Absagen bis Ende August, noch der Stand der Dinge. Ob der Gesetzgeber seine Regeln nochmals anpasst, um auf die Verlängerung der Beschränkungen zu reagieren, ist noch nicht absehbar.
Erst Anfang 2022 sollen Kunden, die ihre Gutscheine bis dahin nicht eingelöst haben, stattdessen ihr Geld zurückbekommen können. Diese Regelung soll die Veranstalter vor Rückforderungen schützen, die die Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnten. Genau das wird aber auch kritisiert: Ruhr24 zitiert die Verbraucherzentrale in Nordrheinwestfalen mit den Worten: Die Gutscheine "sind nichts anderes als zinslose Zwangskredite der Kunden an Unternehmen. Gleichzeitig tragen sie ein Risiko, bei einer eventuellen Insolvenz ihr Geld nicht zurückzubekommen."
Fragen und Antworten zum Thema Tickets und Gutscheine
Aktueller Stand zum Coronavirus - Jetzt für Newsletter anmeldenWie kann ich den Gutschein einlösen?
Das geht natürlich erst, wenn das öffentliche Leben wieder läuft, die Fitnessstudios und Schwimmbäder wieder öffnen und es wieder Fußballspiele und Konzerte mit Zuschauern gibt. Man muss dann aber nicht das erstbeste Angebot annehmen oder unbedingt die Nachholveranstaltung des eigentlichen Termins besuchen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 gelten und können so etwa auch für Fußballspiele gegen andere Teams oder Konzerte anderer Künstler beim gleichen Veranstalter eingelöst werden. Die Bundesregierung will die Veranstalter auch ermutigen, großzügig Rabatte zu geben, wenn jemand seinen Gutschein einsetzt.
Und wenn ich den Gutschein nicht einlösen möchte?
Dann kann man einfach abwarten - Anfang 2022 sollen die Veranstalter den vollen Wert nicht genutzter Gutscheine auszahlen müssen. «Den Verbraucherinnen und Verbrauchern geht somit nichts verloren», betonte Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwoch.