Gegen Infektionsschutzgesetz verstoßen: Wirt sitzt mit mehreren Gästen an der Theke

1 Min
Symbolbild: Theke Zapfhahn
Symbolbild: Theke Zapfhahn
HardyS / pixabay.com

Weil ein Wirt mit mehreren Gästen gemütlich an der Theke saß, müssen er und die Gäste sich nun verantworten. Bundesweit gilt immer noch ein Teil-Lockdown, weshalb sich nur zwei Hausstände mit maximal zehn Personen treffen dürfen.

Vier Gäste und ein Wirt sind am Sonntag (09. November 2020) in einer Gaststätte in Marktredwitz von der Polizei kontrolliert worden. Obwohl wegen der Corona-Pandemie aktuell bundesweit ein Teil-Lockdown herrscht, saßen die Fünf an der Theke. 

Die vier Gäste und der Wirt kamen alle aus unterschiedlichen Hausständen und verstießen somit gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Gäste wie auch der Wirt müssen sich jetzt verantworten. Entsprechende Anzeigen werden die Beamten nun ausstellen. Das berichtet das Polizeipräsidium Oberfranken in einer Pressemitteilung.