Das bayerische Familiengeld hat schon vor der Einführung für Wirbel gesorgt. Nun zeigt sich: Gerade bei denen, die es besonders brauchen, kommt es nicht an - weil es von mehreren Behörden gleichzeitig auf andere Leistungen angerechnet wird.
In den Monaten September und Oktober hatte Marlene S.(alle Namen von der Redaktion geändert) gerade einmal jeweils 50 Euro, um Lebensmittel für sich und ihre eineinhalbjährige Tochter Philippa zu kaufen. Schuld an der prekären Situation der alleinerziehenden Studentin aus Würzburg war das bayerische Familiengeld. Das führte dazu, dass das Jugendamt die Krippenkosten für Philippa nicht übernahm. Marlene S. sollte dafür das Familiengeld verwenden. Doch das hatte sie gar nicht. Denn es wird ihr vom Hartz-IV-Geld abgezogen.
Alles zurückzahlen?
Im November soll Marlene S. nun wieder das volle Existenzminimum zur Verfügung haben. Das geht aus einem Brief des Jugendamts hervor, den sie vor zehn Tagen bekommen hat. Das Amt teilt der jungen Frau mit, dass ihr "vorläufig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage" die Kita-Kosten gewährt werden. Dies soll allerdings "längstens" bis Jahresende geschehen. Marlene S. wird also nur für zwei Monate entlastet. Dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, was passieren wird, wenn das Jugendamt Recht bekommt mit seiner Weigerung, die Kita-Kosten zu übernehmen. Muss Marlene S. dann alles zurückzahlen?
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Nicht alle betroffenen Eltern wurden über den Kurswechsel des Jugendamts informiert. "Wir haben noch immer keinen Bescheid", sagt Franziska T. Sie zeigt auf einen dicken Aktenordner, in dem die Turbulenzen der vergangenen Wochen dokumentiert sind. In diesem Fall geht es um die Kita-Kosten für ihre zweijährige Enkelin Sophia. Auch hier stellte das Jugendamt die Übernahme der Gebühren im September ein. Sophias Mutter Tina T., 23 Jahre alt, alleinerziehend, in Teilzeit beschäftigt und Hartz-IV-Aufstockerin, kann die Gebühr nicht zahlen. Über 400 Euro Schulden sind bereits aufgelaufen. "Das ist doch verrückt", sagt ihre Mutter Franziska T., die ihre völlig überforderte Tochter beim "Papierkrieg" unterstützt.
Die Familie nahm einen Anwalt, der riet, Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einzulegen. Das Jobcenter lehnte den Widerspruch ab. Auch das Jugendamt ließ noch im Oktober keinen Widerspruch gelten. Auf Anraten des Anwalts zog die Familie vor das Sozialgericht. Wie viele betroffene unterfränkische Familien bisher Klage erhoben haben, kann Ulrich Wagner, Pressesprecher des Würzburger Sozialgerichts, nicht sagen. "Wir erfassen statistisch keine Verfahrensgegenstände", sagt er.
Erste Fälle beim Gericht
Nach Rücksprache mit den Richtern der entsprechenden Kammern sind erste Fälle, die das Familiengeld betreffen, beim Gericht angekommen: "Aber noch kann man nicht von einer Klagewelle sprechen." Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Verfahren anhängig werden. In der letzten Stadtratssitzung hatte Würzburgs Sozialreferentin Hülya Düber angekündigt, dass das Jugendamt die Kita-Kosten vorläufig wieder übernehmen werde. Auch Düber gefällt das Hin und Her um die neue Leistung nicht. "Die Situation ist sehr komplex", erklärt die Juristin.
Nach einer aktuellen rechtlichen Beurteilung sei die Rechtslage tatsächlich so, dass Hartz-IV-Beziehern das Familiengeld einerseits als Einkommen angerechnet wird, parallel kommen sie um die bisher übliche Erstattung des Krippenbeitrags durch die Kommune. Das Familiengeld in seiner derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung ist demnach also keine Unterstützung für arme Eltern. Im Gegenteil. Es stürzt Eltern in prekären Lebensverhältnissen in noch größere Not.
was ungerecht daran ist ? der Gesetzgeber macht offenbar Unterschide zwischen den eigenen Leuten und den Imigranten , die immer noch ungebremst finanziert werden und Leistungsbegrenzungen eigentlich nicht kennen .