"Zur Linderung der akuten Notlage": Soforthilfen für Hochwasser-Schäden stehen zur Verfügung

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Landkreis Würzburg: Soforthilfen für Hochwasser-Schäden stehen zur Verfügung
Der Dauerregen vom Freitag (23.12.2022) führte in einigen Regionen Ober- und Unterfrankens zu Hochwasser.
NEWS5 / Merzbach (Symbolbild)

Bürger im Landkreis Würzburg, die von den Unwettern der vergangenen Wochen betroffen waren, können ab sofort einen Antrag auf staatliche Soforthilfen stellen.

Für die vom Unwetter betroffenen Privathaushalte (Mieter und Eigentümer) im Landkreis Würzburg stehen "zur Linderung der akuten Notlage" und zur Beseitigung der Schäden, die durch die jüngsten Unwetter und Hochwasser entstandenen sind, staatliche Soforthilfen zur Verfügung, so das Landratsamt Würzburg in einer Pressemitteilung. Geschädigte können diese ab sofort über die jeweilige Wohnortgemeinde beantragen. Anlaufstellen sind die Bürgerbüros in den Rathäusern. Dort werden die Anträge geprüft und an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet.

Wichtig: Die am Dienstag, 4. Juni 2024 beschlossenen Soforthilfen des Freistaats Bayern können ausschließlich zum Ausgleich für Unwetter- und Hochwasserschäden genutzt werden, die Ende Mai/Anfang Juni entstanden sind (seit Freitag, 31.05.2024).

Voraussetzung für die Gewährung von Soforthilfen ist, dass im privaten Haushalt durch das Unwetter bzw. Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 ein Schaden entstanden ist. Die beantragten Mittel müssen zudem zur Ersatzbeschaffung von durch das Unwetter-/Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände verwendet werden. Soforthilfen für „Haushalt/Hausrat“ können bis maximal 5.000 Euro je Haushalt und Soforthilfen zur Beseitigung von Ölschäden an Wohngebäuden bis maximal 10.000 Euro gewährt werden. Bei Versicherbarkeit gilt jeweils ein Abschlag von 50 Prozent.

Notstandsbeihilfen können gemäß der Härtefondsrichtlinie nach Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beim Vorliegen einer außergewöhnlichen existenzgefährdenden Notlage gewährt werden. Die Antragsformulare und detaillierte Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamts Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/soforthilfen zu finden. Bei generellen Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs 11 (Kommunalaufsicht) am Landratsamt Würzburg zur Verfügung. Kontakt unter der Telefonnummer 0931/8003-5068 oder per Mail an soforthilfe@lra-wue.bayern.de.

Für Unwetter-/Hochwasserschäden von Unternehmen und freiberuflich tätigen Personen können Finanzhilfen bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, beantragt werden. Für Unwetter-/Hochwasserschäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei können Finanzhilfen beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg, beantragt werden.

Weiterführende Informationen zur aktuellen Hochwasserlage in Bayern sowie den vom Freistaat gewährten Hilfen sind unter www.stmi.bayern.de zu finden.