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Bundeswehr-Übungen im Kreis Würzburg - Landratsamt weist auf mögliche Gefahren hin


Autor: Redaktion

Würzburg, Freitag, 28. März 2025

Vom 3. bis 10. April 2025 finden im Kreis Würzburg Manöverübungen der Bundeswehr statt. Das Landratsamt warnt vor einem erhöhten Verkehrsaufkommen und weist auf mögliche Gefahren hin.
Aufgrund von Manöverübungen der Bundeswehr in der Zeit vom 3. April bis 10. April 2025, gilt es für Bürger im Kreis Würzburg einige Dinge zu beachten.


In der Zeit vom 3. April bis 10. April 2025 finden im Landkreis Würzburg zwei Manöverübungen der Bundeswehr statt. Bei einer mehrtägigen Übung einer Feldjägerkompanie ist voraussichtlich mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im nördlichen Landkreis zu rechnen, wenn sich die Truppe auf dem Weg zum Würzburger Stadtgebiet befindet. Unabhängig davon ist eine Manöverübung im Gramschatzer Wald auf insgesamt vier Tage angelegt. Diese erfolgt größtenteils im freien Gelände.

Das Landratsamt Würzburg bittet die Bevölkerung, sich von den übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenem Übungsmaterial, insbesondere von Fundmunition und sonstigen Sprengmitteln ausgehen, wird besonders hingewiesen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde dieser Art der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Durchfahrt im nördlichen Landkreis

Von Donnerstag, 3. April, bis Mittwoch, 9. April 2025, wird die Bundeswehr eine Übung der Feldjägerkompanie an verschiedenen Standorten durchführen. Rund 130 Fahrzeuge sind dafür angemeldet. Die Manöverübung selbst ist nicht im Landkreis Würzburg geplant. Auf dem Weg zu den Übungsstandorten wird die Truppe allerdings den nördlichen Landkreis durchqueren. Daher ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Sperrungen sind nicht geplant.

Übung im Gramschatzer Wald

Die Manöverübung im Gramschatzer Wald läuft von Montag, 7. April, bis Donnerstag, 10. April 2025. Neben verschiedenen Fahrzeugen sind auch zwei Hubschrauber im Einsatz. Aufgrund der geringen Truppenstärke und der überwiegenden Durchführung im freien Gelände sind im öffentlichen Bereich keine nennenswerten Einschränkungen zu erwarten.

Von der Bundeswehr verursachte Schäden können in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen gemeldet werden. Diese leiten die Anträge an das zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum zur Bearbeitung weiter.

Weitere Informationen zur Abwicklung von Manöverschäden sind unter www.bayernportal.de zu finden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.