Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird ein neuer Bundestag gewählt. Diejenigen, die im Kreis Würzburg per Briefwhl wählen wollen, müssen einige Fristen beachten.
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr statt. Wie die Stadt Würzburg mitteilt, erhalten die rund 96.000 wahlberechtigten Würzburger dazu im Zeitraum vom 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 per Post einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem die Stimme – unter Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers - abgeben werden kann. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch ist dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Zur elektronischen Beantragung ist ebenso ein QR-Code oder alternativ der entsprechende Link aufgedruckt. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich ab dem 13. Januar 2025 erfolgen.
Aufgrund notwendiger Fristen für die Zulassungsprüfung der Wahlvorschläge und der Landeslisten können Stimmzettel erst Ende Januar in den Druck gegeben werden. Daher werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versandt werden oder im Rathaus abgeholt werden können. Deshalb empfiehlt das Wahlamt dringend, entweder am 23. Februar 2025 seine Stimme direkt an der Urne abzugeben oder ab dem 10. Februar 2025 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann wie folgt (grundsätzlich nur persönlich) vorgenommen werden:
- Persönlich im Rathaus (Rückermainstr. 2), im Beratungsraum Rochester (1. OG, Zimmer 133) möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und eines Ausweispapieres (voraussichtlich ab dem 10. Feburar 2025 möglich)
- Schriftlich per Post; den rückseitigen Antrag des Benachrichtigungsbriefes dazu ausfüllen und persönlich unterschreiben, Briefe bitte freimachen, Anschrift: Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg (bereits ab dem 13. Januar 2025 möglich, der Versand erfolgt jedoch erst ab dem 10. Februar 2025. Es wird dringend epmfohlen, entweder am 23. Februar 2025 seine Stimme direkt an der Urne abzugeben oder ab dem 10. Februar 2025 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
- Elektronisch mittels aufgedrucktem QR-Code oder online über den Bürgerservice der Stadt Würzburg unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/wuerzburg (Diese Seite bleibt nur vom 13. Januar 2025 bis zum 17. Februar 2025, 7 Uhr frei geschaltet, um die rechtzeitige postalische Zustellung sicherzustellen. Wichtig: Halten Sie dazu Ihren persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief bereit. Sie benötigen die dort enthaltenen Daten. Bitte geben Sie Ihre Daten genauso ein, wie diese auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind)
- Per formloser E-Mail an wahlen@stadt.wuerzburg.de. Nötig sind dafür vollständiger Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. abweichende Versandanschrift, Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) und Betreff "Antrag auf Briefwahlunterlagen". Diese Mails müssen bis 17. Februar 2025, 7 Uhr eingehen, ansonsten kann nicht für die rechtzeitige Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post garantiert werden (bereits ab dem 13. Januar 2025 möglich, der Versand erfolgt jedoch erst ab dem 10. Februar 2025. Es wird dringend empfohlen, entweder am 23. Februar 2025 seine Stimme direkt an der Urne abzugeben oder ab dem 10. Februar 2025 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
- Per Fax unter der Nummer: 09 31/37-3844 mit den persönlichen Angaben wie zuvor unter "formloser E-Mail" (bereits ab dem 13. Januar 2025 möglich, der Versand erfolgt jedoch erst ab dem 10. Februar 2025. Es wird dringend empfohlen, entweder am 23. Februar 2025 seine Stimme direkt an der Urne abzugeben oder ab dem 10. Februar 2025 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. Briefwahlunterlagen können längstens bis zum Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis 23. Februar 2025, 18 Uhr, wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein muss.
Die Urnenwahl selbst findet am Sonntag, dem 23. Februar 2025, statt. Gewählt wird mit einem amtlich hergestellten Stimmzettel, auf dem jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen vergeben kann: auf dem linken Teil ist die Stimmabgabe für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und auf dem rechten Teil die Stimmabgabe für die Wahl einer Landesliste (Partei) möglich.
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Hotline 0931/37-2730 zu erreichen. Das Büro des Kreiswahlleiters ist für Rückfragen unter 0931/37-2669 oder 0931/37-2755 erreichbar.