Badegäste am Altmühlsee sollten vorsichtig sein. Das Gesundheitsamt hat eine Warnung ausgesprochen, da das Baden dort eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann.
Einerseits kontrolliert das Gesundheitsamt des Kreises Weißenburg-Gunzenhausen während der Badesaison regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkal-Keime) der jeweiligen Badeseen. Zum anderen ist es für die Einschätzung des Sicherheitsrisikos und des gesundheitlichen Risikos für Badende zuständig.
Für den Altmühlsee ergaben Proben nun teilweise ein vermehrtes Blaualgenvorkommen (Cyanobakterien). Das Gesundheitsamt spricht deshalb eine Badewarnung für die betroffenen Strandabschnitte am Altmühlsee aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag (24. Mai 2024). Badende werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation jederzeit wieder ändern kann. Derzeit sind die Badestellen Schlungenhof und Muhr am See betroffen, so das Landratsamt.
Gesundheitsamt mit wichtigen Hinweisen für Badegäste am Altmühlsee
Gerade bei langanhaltenden hohen Temperaturen kann sich auf Gewässern ein Blaualgenteppich bilden, der auf der Wasseroberfläche zu liegen scheint. Tatsächlich aber befindet sich dieser nicht nur an der Oberfläche des Gewässers, sondern teilweise zehn bis 20 Zentimeter unter Wasser. Durch diese "Blaualgenblüte", die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist, ergibt sich eine massiv eingeschränkte Sichttiefe.
Dies führt zusätzlich zu einem beträchtlichen Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender. Für Badegäste und für badende Hunde kann es bei einer massiven Blaualgenblüte auch zu gesundheitlichen Risiken kommen. Als Faustregel für das Baden gilt, dass man im knietiefen Wasser die Füße noch sehen können sollte.
Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis zu überprüfen. Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.