Brombachsee: Jugendlicher (15) erstochen - Revision gegen Urteil eingelegt
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Pleinfeld, Donnerstag, 26. März 2026
Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Jugendlichen wird eine 19-Jährige wegen Totschlags verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen eine Verurteilung wegen Mordes durchsetzen.
Update vom 25.03.2026, 20.35 Uhr: Tödlicher Messerangriff auf 15-Jährigen - Revision eingelegt
Nach der Verurteilung einer 19-Jährigen wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen 15 Jahre alten Jungen haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbachs eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher.
Das Gericht hatte die Deutsche am 9. März 2026 wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten am Ende der Hauptverhandlung in ihren Schlussplädoyers eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.
Der Junge hatte in der Nähe des Brombachsees südwestlich von Nürnberg nach einer Zigarette gefragt - das kostete ihm offenbar das Leben. Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts aggressiv reagiert, beide hatten sich gegenseitig beschimpft, später kam es zu Handgreiflichkeiten, ehe die 19-Jährige dem Jungen das Messer in den Hals stach.
Update vom 09.03.2026, 14.25 Uhr: Neun Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an 15-Jährigen
Eine junge Frau ist wegen des tödlichen Messerangriffs auf einen 15-Jährigen am Brombachsee (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen) zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach wertet die Tat als Totschlag. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die 19-Jährige den Jugendlichen im vergangenen Juni mit einem Taschenmesser umgebracht hat. "Ein junger Mensch ist schuldlos getötet worden und aus nichtigem Anlass", begründete die Vorsitzende Richterin Elke Beyer das Entscheidung.
Der gewaltsame Tod des Jugendlichen im vergangenen Juni an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken hatte über die Region hinaus für Bestürzung gesorgt. Am Tag der Urteilsverkündung war der Gerichtssaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Als Beyer das Urteil verkündete, ging ein Raunen durch die Zuschauermenge. Viele hatten eine Verurteilung wegen Mordes erwartet, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenklage zuvor gefordert hatten.
Nach der Auffassung des Gerichts waren die beiden jungen Leute zufällig an jenem Abend aufeinandergetroffen, nachdem sie jeweils mit Freunden einen Tag am See verbracht hatten. Zum Streit kam es demnach, als der 15-Jährige die junge Frau auf der anderen Straßenseite nach einer Zigarette fragte. Diese habe aggressiv reagiert und beide hätten sich gegenseitig beleidigt, sagte die Vorsitzende Richterin.
Kein rassistisches Motiv
Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen. Zuvor habe sie ein Taschenmesser aus der Handtasche ihrer Partnerin genommen, sagte Beyer. Zunächst sei es zu einem Schlagabtausch zwischen dem Jugendlichen und dem Bruder der Angeklagten gekommen. Dann habe die 19-Jährige dem Opfer kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der Jugendliche habe zurückgeschlagen. Daraufhin habe die junge Frau ihm das Messer in den Hals gestochen.