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Gunzenhausen: Viel zu schnell und Kennzeichen selbst gedruckt - Polizei stoppt Kind auf E-Scooter


Autor: Redaktion

Gunzenhausen, Donnerstag, 29. August 2024

In Gunzenhausen wird ein Kind auf einem E-Scooter von der Polizei gestoppt. Diese deckt gleich drei Vergehen auf.


Ein zwölfjähriges Kind war am Mittwochnachmittag (28. August 2024) mit einem E-Scooter im Stadtgebiet Gunzenhausen unterwegs, berichtet die örtliche Polizeiinspektion.

Nachdem das Kind durch eine Polizeistreife angehalten worden war, stellte sich heraus, dass an dem Scooter ein selbst gedrucktes Versicherungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug somit nicht versichert war. Außerdem lag die Höchstgeschwindigkeit des Scooters laut Polizei bei 45 km/h - der Roller fällt damit nicht unter die Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung. Laut dieser dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h fahren.

Polizei deckt bei Verkehrskontrolle in Gunzenhausen gleich drei Vergehen auf

Für den Scooter wäre also ein Führerschein erforderlich gewesen. Hinzu kommt, dass das Mindestalter zum Führen eines solchen Rollers bei 14 Jahren liegt. Der Roller wurde sichergestellt und das Kind seinen Eltern übergeben.