Blaualgen-Alarm am Altmühlsee - Behörde spricht Badewarnung aus
Autor: Redaktion
Altmühlsee, Donnerstag, 11. Juni 2026
Im Altmühlsee wurde eine erhöhte Konzentration von Blaualgen festgestellt, weshalb das Gesundheitsamt eine Badewarnung für mehrere Strandabschnitte ausgesprochen hat.
Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen regelmäßig die hygienische Badegewässerqualität in Bezug auf Fäkalkeime an den EU-Badegewässern im Landkreis und ist zusätzlich für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos für Badende durch Blaualgen zuständig. Für den Altmühlsee ergaben diese Proben nun teilweise ein vermehrtes Blaualgenvorkommen (Cyanobakterien). Das Gesundheitsamt spricht, um die Gesundheit der Badenden zu schützen, eine Badewarnung für die betroffenen Strandabschnitte aus.
Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des derzeit hohen Vorkommens von Cyanobakterien und der von diesen produzierten Giftstoffe nicht auszuschließen sind, erteilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eine Badewarnung für die betroffenen Badestellen Seezentrum Wald, Seezentrum Muhr am See und Seezentrum Schlungenhof.
Es ist zu betonen, dass der eigens abgetrennte Badebereich am Seezentrum Schlungenhof von der aktuellen Badewarnung nicht betroffen ist.
Badende werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation kurzfristig wieder ändern kann.
Gerade bei langanhaltend warmen Temperaturen bildet sich eine sogenannte Blaualgenblüte, die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist. Für Badegäste sowie auch für badende Hunde entstehen durch die massive Blaualgenblüte gesundheitliche Risiken. Durch die massiv eingeschränkte Sichttiefe ergibt sich zusätzlich ein beträchtliches Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender.
Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee einmal im Monat auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes sind zusätzlich wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis auf das Vorkommen an Blaualgen zu überprüfen.
Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen, oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.