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Silvester in Schweinfurt: Feuerwerksverbot rund um den Marktplatz - diese Bereiche sind betroffen


Autor: Manuel Dietz

Schweinfurt, Mittwoch, 27. Dezember 2023

An Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen der Schweinfurter Innenstadt auch in diesem Jahr verboten. Wir sagen euch, welche Gebiete vom Böllerverbot betroffen sind.
In Schweinfurt ist das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk in ausgewiesenen Straßen und Gassen auch in diesem Jahr verboten.


In Schweinfurt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern rund um den Marktplatz auch in diesem Jahr verboten. Das gab die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Die Stadt Bayreuth wies bereits auf die hohe Verletzungsgefahr hin und errichtete eine große Verbotszone.

Bereits im November 2020 habe Schweinfurt einen Beschluss gefasst, wonach "das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt zum Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses mit Allgemeinverfügung verboten" wurde.

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Wie die Stadt Schweinfurt jetzt mitteilt, gelte diese Allgemeinverfügung "bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2023/24". Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, "dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller et cetera) am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 ganztägig in folgenden Bereichen verboten ist":

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  • Markt
  • Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse
  • Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse
  • Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse
  • Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus)
  • Rathausinnenhof

Auch die Stadt Bamberg verkündete wieder ein Feuerwerksverbot, das auch Privatgrundstücke mit einschließt. Weitere Nachrichten aus Schweinfurt findet ihr in unserem Lokalressort.