Zwangen Kinder zu Oralsex und Analverkehr: Zwei Männer wegen Missbrauchs in Kinderheim verurteilt - Berufung

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Gerichtsurteil: Zwei Männer des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen
Missbrauchs in Kinderheim Symbolfoto: burdun/Adobe Stock
Gerichtsurteil: Zwei Männer des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen

In einem Kinderdorf in Unterfranken soll es vor etwa 25 Jahren zu sexuellem Missbrauch gekommen sein. Nach dem Urteil kommt es jetzt zur Berufung.

Update vom 15.01.2025: Berufung im Missbrauchsfall eingelegt

Der Prozess um den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern in einem Heim in Unterfranken geht in die nächste Runde. Der zu drei Jahren Haft verurteilte Angeklagte habe Berufung eingelegt, teilte das Landgericht Schweinfurt mit. 

Der andere, jüngere Angeklagte habe auf Rechtsmittel verzichtet, in seinem Fall sei aber die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Der Mann war vergangene Woche vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, ausgesetzt zu Bewährung. 

Das Berufungsverfahren wird den Angaben nach vor dem Landgericht Schweinfurt geführt.

Originalmeldung vom 10.01.2025: Zwei Männer wegen Missbrauchs in Kinderheim verurteilt

Weil sie um die Jahrtausendwende zwei Minderjährige in einem Kinderheim sexuell missbraucht haben sollen, sind zwei Männer verurteilt worden - einer von ihnen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, der andere zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von eineinhalb Jahren.

Die beiden Angeklagten missbrauchten laut dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom Mittwoch zwei Kinder im Alter von etwa 11 bis 15 Jahren unter anderem in Form von Oralsex und Analverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei Männer wegen Missbrauchs in Kinderheim verurteilt

Der 1970 geborene ältere Angeklagte war der Anklage zufolge für verschiedene nicht erzieherische Tätigkeiten in dem Heim im Landkreis Schweinfurt zuständig; der jüngere, 1981 geboren, war dort als Erzieher tätig.

Die Übergriffe fanden den Angaben zufolge in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände, im sogenannten Jugendgebäude des Kinderheimes, und auf einer Almhütte in Österreich statt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Mehrere Medien hatten zuvor über das Urteil berichtet.