Im Juni 2016 kommt beim Einsturz einer Autobahnbrücke auf der A7 ein Mann ums Leben, mehrere Baustellenarbeiter werden schwer verletzt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Anklage gegen drei Ingenieure.
15. Juni 2016: Ein Teil der frisch betonierten Schraudenbachbrücke an der Autobahn A7 beim Wernecker Ortsteil Zeuzleben stürzt ein, Tonnen von Beton und Stahl krachen zu Boden. Bei dem Unglück stirbt ein Arbeiter, 14 Personen werden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Nun wird gegen drei Ingenieure Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben, wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in einer Pressemitteilung bekanntgab.
Ermittlungen zu Schraudenbachbrücke: Gerüststützen zu schwach
Ob die Brücke mit den bestehenden Teilen weitergebaut werden kann oder komplett abgerissen werden muss, ist lange Zeit unklar - so wie die Ursache für das Unglück. Erst über ein Jahr nach dem Unglück, im September 2017, steht die Ursache fest. Laut der Staatsanwaltschaft Schweinfurt war eine Gerüststütze zu schwach. Ein Gutachten stellt demnach ein "Stabilitätsversagen einer Gerüststütze" fest. Elemente, welche die Konstruktion zusammenhalten sollten, seien "unterdimensioniert" gewesen, oder es seien zu wenige davon eingesetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und nun Anklage beim Landgericht Schweinfurt erhoben: Gegen den für die Berechnungen der Statik zuständigen Techniker sowie zwei weitere Ingenieure, die für die Prüfung der Statik zuständig waren. Ihnen wird vorgeworfen, durch mangelnde Sorgfalt bei den Berechnungen den Einsturz der Brücke verursacht zu haben. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.
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