Vor mehr als 26 Jahren sollen Heimkinder sexuell missbraucht worden sein, die in einem Kinderdorf im Kreis Schweinfurt lebten. Der Verdächtige räumt die Vorwürfe ein, will sich aber nicht genau erinnern.
Update vom 15.04.2026: Angeklagter gesteht Missbrauch von mehreren Heimkindern
Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Schweinfurt zugegeben, sich an mehreren Jungen vergangen zu haben. Der 56-Jährige erklärte jedoch zu Beginn des Berufungsverfahrens, dass er sich nicht konkret an die Taten erinnern könne. Den Schilderungen der Opfer zu den Übergriffen, wie sie in der Anklage festgehalten sind, werde er nicht widersprechen. "Es tut mir unheimlich leid", sagte der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft und auch die beiden Nebenklagevertreter zweifelten die angeblichen Erinnerungslücken des Mannes an, der sich nach eigenen Angaben überwiegend "schwierige" Jungen ausgesucht habe. Auf wiederholte Nachfrage machte der Angeklagte schließlich detaillierte Angaben zu den sexuellen Handlungen. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte der Verdächtige nichts zu den Vorwürfen gesagt.
Der Mann war um die Jahrtausendwende als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben.
Ersturteil 2025 gefallen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und versuchten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Die Opfer sollen bei den Übergriffen in den Jahren zwischen etwa 1998 bis 2000 zwischen elf und 15 Jahre alt gewesen sein.
Ursprünglich waren in dem Komplex zwei Männer angeklagt - der 56-Jährige und ein 1981 geborener Mann, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte im Januar 2025 den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Demnach missbrauchten sie die Kinder unter anderem in Form von Oralsex und Analverkehr. Der Ältere legte Berufung ein. Im Fall des anderen Angeklagten ging die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls in Berufung, nahm diese später aber wieder zurück.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten damals Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen des 56-Jährigen berichtet. Bis auf zwei Fälle sind alle anderen verjährt.
Update vom 15.01.2025: Berufung im Missbrauchsfall eingelegt
Der Prozess um den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern in einem Heim in Unterfranken geht in die nächste Runde. Der zu drei Jahren Haft verurteilte Angeklagte habe Berufung eingelegt, teilte das Landgericht Schweinfurt mit.