Druckartikel: Streit um "Nürnberger Rostbratwürste": Bayerischer Wursthersteller vor Gericht

Streit um "Nürnberger Rostbratwürste": Bayerischer Wursthersteller vor Gericht


Autor: Agentur dpa

Nürnberg, Mittwoch, 12. Juni 2024

Weil er mit seinem Produkt gegen das Markenrecht verstoßen haben könnte, steht ein bayerischer Wurstproduzent vor Gericht. Die Kritik: Das Produkt sei der Nürnberger Rostbratwurst zu ähnlich. Das Gericht fällt am Donnerstag ein Urteil.
Die Nürnberger Rostbratwurst ist eine regional geschützte Spezialität - die "Drei im Weckla" sind weit über Frankens Grenzen hinaus bekannt. Ein niederbayerischer Wurstproduzent steht deshalb vor Gericht.  Foto: Daniel Karmann/dp


Das Landgericht München I verkündet am heutigen Donnerstag gegen 15.00 Uhr eine Entscheidung im Streit um die Verwendung des Begriffs "Rostbratwurst". Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hatte gegen einen niederbayerischen Wursthersteller geklagt.

Der gemeinnützige Verein wirft dem Unternehmen vor, mit der Produktaufmachung und der Größe seiner "Mini-Rostbratwürstchen" gegen die Marke "Nürnberger Rostbratwürste" zu verstoßen. 

Markenrechtsstreit um "Nürnberger Rostbratwürste": Münchner Gericht entscheidet am Donnerstag

Die Bezeichnung hat der Verein bei der Europäischen Kommission als Herkunftsangabe schützen lassen. Der Wursthersteller aus dem niederbayerischen Geiselhöring bestreitet, dass er diese Angabe verletzt.

Da sich die Parteien bei einem Verhandlungstermin nicht auf einen Vergleich einigen konnten, entscheidet nun das Gericht.