Stadt Nürnberg weitet Feuerwerk-Verbotszonen aus - Bußgelder drohen
Autor: Redaktion
Nürnberg, Donnerstag, 18. Dezember 2025
Die Stadt Nürnberg weitet die Feuerwerk-Verbotszonen für Silvester 2025 aus. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Die Stadt Nürnberg erweitert die Feuerwerksverbotszonen an Silvester dieses Jahr um den Bereich Hinter den Fleischbänken und den Jakobsplatz und hat sie im Amtsblatt Nr. 26 am 17. Dezember 2025 veröffentlicht: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 26/2025 (17.12.2025)
Grund für die städtischen Verbotszonen ist, dass sich in diesen Bereichen sehr viele Menschen aufhalten und Feuerwerkskörper immer wieder zwischen den dicht stehenden Menschen abgebrannt werden. Außerdem werden dort zahlreiche Feuerwerkskörper in den gesetzlichen Verbotsbereichen rund um Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden abgebrannt oder diese direkt beschossen. Deshalb wurde die Verbotszone dieses Jahr auch erweitert um den Bereich Hinter den Fleischbänken, wo sich sehr viele Menschen an der "Feuerzangenbowle" aufhalten, und den Jakobsplatz, an dem sich die Jakobskirche und die Elisabethkirche befinden und die Stände des "Winterdorfs" stehen.
Die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Dabei gelten folgende örtliche Verbotsbereiche: Generell dürfen in Deutschland keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden (Paragraf 23, Absatz 1, 1. Sprengstoffverordnung). Dieses Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder.
In der Nürnberger Innenstadt gibt es zudem folgende Verbotszonen: Im Bereich rund um die Burg (Vestnertorbrücke, Stadt und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg; in der beiliegenden Karte 1 blau umrandet) dürfen am 31. Dezember zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper nicht abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden (Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15.12.2016).
Im Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hinter den Fleischbänken, Hauptmarkt, Winklerstraße, Sebalduskirche bis zum Ölberg (in der beiliegenden Karte 1 rot umrandet) sowie am Jakobsplatz (in der beiliegenden Karte 2 rot umrandet) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig verboten (Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 8. Dezember 2025, amtliche Bekanntmachung mit Amtsblatt Nr. 26 am 17. Dezember 2025).
In diesen Bereichen weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck "Feuerwerk verboten – No Fireworks" auf die Verbote hin. Die Polizei führt hier verstärkt Kontrollen durch. An der Burg findet am Eingang zur Stadtfreiung eine Zugangskontrolle mit Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsdienst statt. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Allgemeine Sicherheitsregeln zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar. Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper ohne diese Prüfzeichen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten.