Stadt Nürnberg verlängert Corona-Maßnahmenpaket: Verkaufsverbot von To-Go-Getränken bleibt vorerst
Autor: Redaktion
Nürnberg, Montag, 13. Juli 2020
Das Verkaufsverbot von To-Go-Getränken am Nürnberger Tiergärtnertorplatz geht in die Verlängerung. Auch das mit den Wirten am Köpfleinsberg abgesprochene Maßnahmenpaket bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Um eine Ausbreitung des Coronavirus an beliebten Party-Treffpunkten zu verhindern, hat die Stadt Nürnberg im Juli ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen.
In Zusammenarbeit mit Polizei und Wirten wurden strenge Beschränkungen zur weiteren Corona-Eindämmung ausgearbeitet.
Update vom 11.09.2020: Nürnbergs Verkaufsverbot von To-Go-Getränken geht in die Verlängerung
Nürnbergs Corona-Maßnahmenpaket verlängert: Das zur Eindämmung von Corona-Infektionen ins Leben gerufene Maßnahmenpaket in Nürnberg bleibt weiterhin gültig. "Aufgrund der guten Erfahrungen und zum Schutz der Bevölkerung vor Corona-Infektionen wird das Verkaufsverbot von To-Go-Getränken am Tiergärtnertorplatz bis Sonntag, 4. Oktober 2020, verlängert", teilte die Stadt Nürnberg am Freitag (11. September 2020) mit.
Auch das mit den Wirten am Köpfleinsberg abgesprochene Maßnahmenpaket habe sich bewährt - dieses behalte zunächst unbefristet seine Gültigkeit. Darauf haben sich Stadt und Polizei nach Rücksprache mit den Gastronomen verständigt.
Nürnbergs Wirte setzen auf Barrieren und Sicherheitsdienst
Damit bleibt am Tiergärtnertorplatz der Verkauf von To-Go-Getränken von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 20 bis 5 Uhr wie gehabt verboten. Am Köpfleinsberg organisieren die Gastronomen jeweils freitags und samstags von 18 bis 24 Uhr Barrieren und einen Sicherheitsdienst. Dieser soll laut Stadt Nürnberg folgende Aspekte gewährleisten:
- Beobachtung der Menschenmenge auf dem jeweiligen Platz und der Abstände der Gäste untereinander
- Hinweis auf die Abstandsregeln und deren Kontrolle an den Außenschankflächen, auf dem Platz und in seinem unmittelbaren Umfeld von rund 25 Metern
- Herstellen der Abstände zwischen den Personen, wenn sie nicht eingehalten werden
- Abweisen von Personen, wenn aufgrund von Menschenansammlungen die Abstände nicht mehr eingehalten werden (können)
Gemäß Beschluss des bayerischen Kabinetts dürfen Bars und Kneipen ab 19. September 2020 wieder öffnen. Dort gelten die gleichen Vorgaben wie in Speisewirtschaften, einschließlich des Tanzverbots, teilt die Stadt Nürnberg weiter mit. Ergänzend muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen und sich jede Person einzeln registrieren, zudem ist nur Hintergrundmusik erlaubt. Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis der Sieben-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.