Auch in Schwabach gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln seit Mittwoch die 3G-Regel. Es finden dazu stichprobenartige Kontrollen statt. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.
Ab heute (Mittwoch, 24. November) gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die sogenannte „3G-Regel“. Damit dürfen auch in den Schwabacher Stadtbussen, in den Regionalbussen sowie in der Linie 61 nur Personen mitfahren, die geimpft, genesen oder getestet sind, erklärt die Stadt Schwabach in einer Pressemitteilung.
In der Regel wird dies nicht beim Einstieg, sondern in stichprobenartigen Kontrollen durch den Kontrolldienst des Stadtverkehrs, das Ordnungsamt und die Polizei überprüft. Kann ein Fahrgast dabei keinen 3G-Nachweis vorlegen, muss er den Bus sofort verlassen. Das gilt auch, wenn auch der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis hat. Dieser wird in diesem Fall nicht erstattet.
Außerdem müssen Personen ab dem 15. Lebensjahr in den Stadtbussen eine FFP2- bzw. eine KN95-Maske tragen. Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren genügt eine Mund-Nase-Bedeckung. Kinder unter 6 Jahren müssen gar keine Maske tragen. Außerdem ist die Maskenpflicht an Haltestellen entfallen.
Und zuletzt werden Fahrgäste gebeten, gerade auf Fahrten mit wenigen Passagieren einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten – wo immer das möglich ist.
Außerdem stellt die VAG ab 26. November ihr Nightliner-Netz und damit auch die Bedienung der Linie N61 bis auf Weiteres ein.