Autofahrer wird an Ampel mit Laserpointer attackiert - Polizei fahndet sofort nach Tätern

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Am Donnerstagabend wurde ein Autofahrer Opfer einer Laserpointer-Attacke. Die Polizei fahndete umgehend nach den Tatverdächtigen.

Am Donnerstagabend (14. April 2022) hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Laserpointer attackiert. Wie die Polizei berichtet, bemerkte der Autofahrer gegen 20.10 Uhr einen grünfarbenen Laserstrahl, der zunächst auf sein Auto gerichtet war und sich dann offensichtlich in Richtung seines Gesichtes bewegte. 

Der Autofahrer stand zu diesem Zeitpunkt an einer Ampel in der Fürther Straße in Schwabach. "Geistesgegenwärtig konnte der Autofahrer noch mit der Hand seine Augen verdecken, bevor er von dem Laserstrahl geblendet und eventuell verletzt wurde", teilt die Polizei mit. "In unmittelbarer Nähe auf dem Gehweg sah der Kraftfahrer einen Fußgänger mit seinem Begleiter noch kurz mit einem Laserpointer 'herumfuchteln', bevor beide flüchtig gingen", heißt es weiter.

Polizei fahndet sofort nach den Männern und schnappt sie wenige Meter vom Tatort entfernt

Die Schwabacher Polizei leitete umgehend eine Fahndung nach den beiden Männern ein. Nur wenige Hundert Meter vom "Tatort" entfernt konnte eine Streife die Männer schließlich "dingfest machen", wie die Polizei berichtet. Sie waren zu dem Zeitpunkt immer noch im Besitz des Laserpointers. Der Autofahrer konnte den Mann, der ihn offenbar versuchte, zu blenden, zweifelsfrei identifizieren. 

Der Tatverdächtige war laut Polizei alkoholisiert und stand augenscheinlich auch unter Drogen. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Den Laserpointer stellte die Polizei sicher.

Die Schwabacher Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor der missbräuchlichen Benutzung von Laserpointern. "Trifft ein energiereicher Laserstrahl auf kurze Distanz das menschliche Auge, kann eine Koagulation der Netzhaut entstehen. Das betroffene Areal wäre unwiederbringlich geschädigt", heißt es im Bericht der Polizei. "Dies ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar den Tatbestand eines Verbrechens darstellen", teilt die Polizei abschließend mit.