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Für tot gehalten: Franke erhält jahrelang keine Renteninformation


Autor: Ellen Schneider

Nürnberg, Donnerstag, 06. November 2025

Die Renteninformation hilft dabei, die Höhe der späteren Rente abzuschätzen. Bei einem Nürnberger blieb diese jahrelang aus - der Grund dafür ist ziemlich makaber.
Die Renteninformation wird jährlich automatisch von der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte verschickt. Foto: Daniel Karmann


Wer das 27. Lebensjahr vollendet und für mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, erhält grundsätzlich jährlich eine Renteninformation - eigentlich. Im Falle eines Nürnbergers blieb der jährliche Bescheid jedoch aus. Der Grund dafür war schnell gefunden: Die Versicherung hielt ihn für tot.

Wie der Mann im Gespräch mit den Nürnberger Nachrichten berichtet, sei ihm jedoch nicht erklärt worden, wie es zu dem Fehler kam. Ein möglicher Grund könnte ihm zufolge sein, dass er länger keine Beiträge gezahlt habe. Als er sich wegen der ausbleibenden Renteninformationen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) meldete, hieß es demnach: "Das ist jetzt ein bisschen makaber, aber bei mir steht, Sie wären tot".

Rentenversicherung hält Nürnberger für tot - Renteninformation bleibt jahrelang aus

Auf Nachfrage von inFranken.de heißt es vonseiten der DRV: Man betreue deutschlandweit 54 Millionen Versicherte und 21 Millionen Rentner. Persönliche Daten wie Adressänderungen, Geburten oder auch Sterbedaten erhalte man dabei von Versicherten und Rentnern, aber auch von den Meldebehörden wie beispielsweise Einwohnermeldeämtern oder Krankenkassen.

"Bei mehr als 75 Millionen zu betreuende Personen können, selbst bei größtmöglicher Sorgfalt, Fehler bei der Zuordnung der Daten nicht gänzlich ausgeschlossen werden", betont eine Sprecherin. Ob das vermeintliche Sterbedatum im Falle des Nürnbergers vom Einwohnermeldeamt, der Krankenkasse oder von einer anderen Stelle falsch zugeordnet wurde, lasse sich allerdings nicht nachvollziehen.

Doch warum ist die Renteninformation wichtig? Sie zeigt, wie viel Rente die versicherte Person bisher angespart hat und wie hoch die voraussichtliche Rente sein könnte und ist damit eine wichtige Planungsgrundlage. In einem anderen Artikel haben wir dir bereits erklärt, wie sich die Rente anhand der Rentenformel berechnen lässt.

Renteninformation: Deshalb ist sie so wichtig

Auch Hinweise auf mögliche Lücken im Versicherungsverlauf werden durch die Renteninformation ersichtlich, zudem lässt sich dadurch prüfen, ob alle Beitragszeiten richtig erfasst sind. Die Renteninformation beinhaltet laut DRV folgende Informationen:

  • Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung,
  • Angaben über die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die zu zahlen wäre, wenn der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung bereits vorliegen würde,
  • Angabe über die bereits erreichte Höhe einer Altersrente
  • eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente,
  • Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen und
  • eine Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden sind.

Die DRV informiert: Für die Berechnung der späteren Rente sind alle Daten ab dem 17. Geburtstag relevant. Für die Versicherung sind auch Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums, Zeiten einer Beschäftigung, inklusive Minijob, Zeiten der Kindererziehung oder einer Beschäftigung im Ausland von Interesse. Sollte bereits vor dem 17. Geburtstag eine Beschäftigung ausgeübt worden sein, sollte auch diese im Versicherungsverlauf enthalten sein. Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, können diese im Rahmen einer Kontenklärung nachgemeldet werden.

Ab dem 55. Lebensjahr erhält man eine Rentenauskunft

In der Regel bekommt man die Renteninformation dann bis zum 54. Lebensjahr. Ab dem 55. Lebensjahr wird sie durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt, erklären die Experten. Sollte die Renteninformation nicht bis zum Ende eines Jahres zugesandt worden sein, können Versicherte diese eigenständig über die Online-Services beantragen