Darf ein Verein gegen rechts, an dem Kommunen beteiligt sind, in Kampagnen gezielt die AfD anprangern? Nein, findet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Das hat Folgen - für die Stadt Nürnberg.
Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs muss die Stadt Nürnberg aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus" in der Region austreten - falls das entsprechende Urteil rechtskräftig wird. Der Verein habe sich immer wieder öffentlich speziell gegen die AfD positioniert, teilte das Gericht in München mit.
Die Stadt Nürnberg als Gründungsmitglied habe damit gegen ihre gesetzliche Pflicht verstoßen, sich bei Parteipolitik neutral zu verhalten. Ein AfD-Kreisverband hatte gegen die Mitgliedschaft der Stadt in dem Verein geklagt, nachdem der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt gestimmt hatte.
Laut Bundesverwaltungsgericht: Stadt Nürnberg muss aus "Allianz gegen Rechtsextremismus" austreten
Beim Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Klage keinen Erfolg, in der höheren Instanz nun aber schon. Allerdings hat die Stadt die Möglichkeit, gegen das neue Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen: Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Möglichkeit einer Revision offen. Das Urteil ist damit bisher nicht rechtskräftig.
Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung zudem schon angedeutet, dass sich der Fall schon vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erledigen könnte: Die Stadt könne möglicherweise Mitglied des Vereins bleiben, wenn die "Allianz gegen Rechtsextremismus" künftig öffentlich nicht mehr speziell die AfD anprangere.
Hintergrund des Streits ist die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz, die sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Derzeit gehören dem Netzwerk nach eigenen Angaben insgesamt 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an.
Seltsam, da dürfen Politiker einer Partei bewusst (nicht übel nehmen, aber alles anderes ist Augenwischerei) Losungen aus dem dritten Reich verwenden, den Wunsch aussprechen den Parteienstaat abschaffen zu wollen, ein Vokabular in den Bundestag bringen, das zu einschlägigen Stammtischen gehört (schon klar wird man ja noch sagen dürfen), Schwurbeltheorien von Eliten verbreiten, eine Partei diverse Mitglieder aus rechtsextremen Szene trotz Unvereinbarkeitsbeschluss anstellen,...
Dann spricht sich eine Stadt bewusst gegen Antisemitismus, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit aus und da die AfD genannt wird auf Seite der Allianz, verstößt es dann gegen das Neutralitätsprinzip. Was gilt hier mehr, das auszusprechen, wie es ist und Abgrenzung von Gestalten mit Ideen wie vor 90 Jahren oder irgendein Neutralitätsprinzip, aber sollen die Richter klären...
Mit vernünftiger Politik gäbe es manche Probleme nicht