Nach scharfer Kritik: Stadt Nürnberg kündigt neuen Umgang mit "Corona-Spaziergängen" an

2 Min
Nürnberg: Stadt kündigt neuen Umgang mit "Corona-Spaziergängen" an - nach scharfer Kritik
In Nürnberg finden zunehmend angemeldete und unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen statt.
Nürnberg: Stadt kündigt neuen Umgang mit "Corona-Spaziergängen" an - nach scharfer Kritik
dpa

In den vergangenen Wochen haben in Nürnberg vermehrt Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen stattgefunden, darunter auch unangemeldete Versammlungen. Nach Kritik am Vorgehen der Stadt kündigt die Verwaltung nun eine veränderte Strategie an.

  • Nürnberg: Stadt kündigt Änderungen beim Umgang mit "Corona-Spaziergängen" an
  • Nach Falschinformation in Messengern: 1300 Protestierende ziehen am 30. Dezember 2021 unangemeldet durch die Stadt
  • "Relativ neues Phänomen": Stadt Nürnberg verteidigt bisheriges Vorgehen
  • "Bei Bedarf": Mögliche Szenarien für Demo-Beschränkungen und -Verbote genannt 

In Nürnberg hat zuletzt ein unangemeldeter "Corona-Spaziergang" durch die Stadt für heftige Kritik an Polizei und Stadtverwaltung gesorgt. Zuvor war eine angemeldete Versammlung abgesagt worden, weil der Anmelder offenbar nicht mit der zuvor vereinbarten Route zufrieden war, die entgegen seines ursprünglichen Wunsches nicht durch den engeren Innenbereich führen sollte. In Messengergruppen seien danach Falschinformationen zu einem angeblichen Verbot der Corona-Demo verbreitet worden, hieß es von der Verwaltung. Nun hat sich die Stadt in einem offiziellen Statement zu der Versammlung vom 30. Dezember 2021 geäußert - und dargelegt, wie sie künftig mit derartigen Ereignissen umgehen will. 

"Corona-Spaziergänge" in Nürnberg: Stadt nennt verschiedene Szenarien für Allgemeinverfügungen 

In Nürnberg seien die bisherige Corona-Demonstrationen "geordnet" verlaufen, schreibt die Stadt. Das "relativ neue Phänomen der als 'Spaziergänge' deklarierten Demonstrationen" habe es "hier bis zum 30. Dezember 2021" nicht gegeben, heißt es weiter. Um "unangemeldeten Versammlungen, die bewusst unter Umgehung des Versammlungsrechts erfolgen, begegnen zu können", habe auch das CSU-geführte Innenministerium die Kommunen darauf hingewiesen eine Allgemeinverfügung zu erlassen

 "Diese sind – anders als Verordnungen oder Gesetze – keine abstrakt-generellen Regelungen, sondern Einzelfall-Anordnungen für bestimmte Situationen", betont die Stadt. Man könne und werde "dieses Mittel aber bei Bedarf einsetzen". Eine solche Allgemeinverfügung beträfe aber nicht Versammlungen, die angemeldet wurden, hierfür sei sie das "falsche Instrument".

Denkbare Szenarien wären laut der Stadt Nürnberg zum Beispiel "ein Erlass bei spontanen Absagen zuvor angemeldeter Versammlungen, die bereits mobilisiert hatten und damit Zulauf trotz Absage zu befürchten ist", ebenso wie "bei rein stationär festgelegten Versammlungen, bei denen im Umfeld spontane Aufzüge („Spaziergänge“) konkret zu befürchten sind", oder "bei reinen spontanen Aufzügen ohne Anmeldung, zu denen (anonym) aufgerufen" werde. Die Stadt will künftig also - ebenso wie viele andere bayerische Kommunen - jetzt auch auf Allgemeinverfügungen setzen, um "Corona-Spaziergänge" je nach Einschätzung der Lage zu beschränken.

"Keine konkreten Ansatzpunkte": Stadt Nürnberg sieht Unterschiede zu Corona-Demos in München und Schweinfurt

Es habe bisher aber "keine konkreten Ansatzpunkte im Hinblick auf die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Allgemeinverfügung" gegeben, heißt es. "Zudem liefen die Versammlungen aus dem Bereich der Corona-Maßnahmen-Kritiker in den letzten Monaten stets friedlich und ohne nennenswerte Störungen ab", erklärt die Stadt.

Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehen

Bisher habe es "zum Beispiel in den vorausgehenden Abstimmungsgesprächen mit den Anmelderinnen oder Anmeldern immer eine Verständigung auf den Verlauf der Kundgebung gegeben". Anders als in München oder Schweinfurt habe sich die Lage in Nürnberg also bisher "ruhiger", sprich disziplinierter dargestellt, schlussfolgert die Verwaltung.

Um Allgemeinverfügungen zu erlassen, müsse man "unter Einbindung weiterer öffentlicher Stellen (vor allem der Polizei, aber auch der Gesundheitsämter) eine Prognose im Hinblick auf die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erstellen, die die Maßnahmen rechtfertigen". "Negative Versammlungsverläufe" oder "herausragend" hohe Corona-Inzidenzen und Krankenhauseinweisungen verzeichne man derzeit aber nicht, so die Stadt Nürnberg.

Der Landkreis Bamberg hingegen hat für einen "Corona-Spaziergang" in Breitengüßbach eine Allgemeinverfügung erlassen. Trotzdem wurden die Regeln massiv missachtet.

Artikel enthält Affiliate Links